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Geschrieben von Leena am 24.07.2009, 17:45 Uhr

Blondie

Ich denke, gerade weil es so ein emotionales Thema ist (auch für mich), ist es um so wichtiger, sich der Thematik so sachlich und nüchtern wie möglich zu nähern.

Nicht ICH sehe Abtreibung nicht als Mord, sondern Mord ist ein strafrechtlicher Begriff, ist in § 211 StGB tatbestandsmäßig definiert und demnach kann ein Ungeborenes schlicht kein Tatobjekt eines Mordes (eines Totschlags o.ä.) sein.

§ 218 StGB ist kein "Sonderfall" eines Mordes oder einer Tötung, sondern ein eigener Straftatbestand mit eigenständigem Unrechtsgehalt. Warum es § 218 gibt..? Ich denke, das hat vor allem historische und religiöse Gründe. Wenn man sich die Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs ansieht, ist sie doch sehr wechselvoll, zwischen völliger Verdammung und legaler Tötung ungewollter Kinder noch nach der Geburt.

Eine Art "Fristenlösung" findet sich jedoch sehr oft, und ich denke, genau aus dem Grunde, weil eine Interessenabwägungen zwischen den Interessen der schwangeren Frau und den potentiellen Interessen des Kindes durchgeführt wird.

Natürlich ist bei der Fristenlösung wiederum die Frage, wie diese Frist bemessen wird, und das ist sicherlich eine sehr interessante Frage - aber diese Frage stellt sich für Dich nicht wirklich, oder?

 
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