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Geschrieben von krissie am 20.03.2008, 13:36 Uhr

lese erst jetzt deine Antwort...

Okay, dann muss ich meine Antwort etwas revidieren: Dann kannst Du im Dringlichkeitsantrag doch klar mit deiner Berufstätigkeit argumentieren. Ob Du nun von zu Hause aus arbeitest oder nicht, ist denke ich egal, denn während ein unausgelasteter Dreijähriger um einen rumtobt, kann man auch von zu Hause aus nicht arbeiten.

Oder sonst wie gesagt einklagen.

Ich hätte es auch verstanden, dass du dir etwas Entlastung wünschst, wenn Du nicht berufstätig gewesen wärst! Ist nicht einfach, ein schon unausgelastets Kind zu Hause zu beschäftigen, wenn auch noch ein Baby zu versorgen ist, finde ich!

LG Kristina

 
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