Die Geburt

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Geschrieben von Fichtenwald am 10.03.2018, 19:26 Uhr

Kaiserschnitt ohne Einwilligung

@ Hubbendubbel

ich weiß was ich prüfe und die 90% passen.
Dies fängt bei bestimmten Gebührenziffern an, welche in bestimmten Fällen nicht abgerechnet werden dürfen, aber dennoch geschieht. Ganz schlimm ist es bei den Überschreitungen des 2,3-fachen Schwellenwertes. Bei Nahezu jeder Chefarztrechnung wird ausgerechnet die teuerste Gebührenziffer nahezu immer erhöht abgerechnet. Da kann was nicht stimmen. Der 2,3-fache Satz bildet die durchschnittliche Schwierigkeit einer Behandlung ab. Eine Überschreitung ist für schwierige Behandlungen gedacht, welche jedoch die Ausnahme darstellen. Dass es wirklich nur schwierige Behandlungen gibt kann nicht sein. Wie in jeden Lebensbereichen gibt es leichte, durchschnittliche und schwierige Behandlungen. Dennoch wird bei nahezu jeder Chefarztrechnung immer die teuerste Gebührenziffer mit den erhöhten Satz abgérechnet und ich arbeite schon seit 5,5 Jahren bei der Beihilfestelle. Das kann einfach nicht sein. Schon vom logischen Verständnis her.
Selbiges passiert bei bestimmten Zahnärzten, dass auch ausgerechnet da die teuersten Gebührenpositionen immer erhöht abgerechnet werden. Diese Fälle werden auch von unserem zahnärztlichen Dienst überprüft und fast immer wird festgestellt, dass die Begründungen, die die Zahnärzte da liefern keine Erhöhung rechtfertigen, weil das entweder das übliche Vorgehen bei der Ziffer ist, was die Zahnärzte fälschlicherweise als besondere Schwierigkeit darstellen oder weil das Dinge sind, die gar keine Schwierigkeit darstellen.

Allein dadurch kann ich zwar nicht die fachliche Qualität der Ärzte beurteilen, dennoch liefen bei der Krebsbehandlung des Mannes meiner Mutter einige Dinge schief, die so echt nicht sein dürfen, welche ich bereits alle ausführlich genannt habe. In Bezug auf die Geburtshilfe habe ich mich zudem durch diverse Berichte über Kaiserschnittrate, Geburtshilfe und deren Missstände gelesen. Nach meinen Erfahrungen, welche ich mit Ärzten und durch Arztrechnungen gemacht habe bewerte ich solche Berichte entsprechend und kann dies nur unterschreiben.

 
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