Die Geburt

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Geschrieben von Felica am 10.03.2018, 22:05 Uhr

Kaiserschnitt ohne Einwilligung

Jede Frau die im Notfall einen Kaiserschnitt verweigert, muss schon klar nicht zurechnungsfähig sein. ist aber auch egal. Weil egal was man verfügt, jede Verfügung kann durch einen Richter aufgehoben werden. Und kein Richter wird eine amtliche Verfügung verweigern wenn Leben von Kind und Frau massiv gefährdet sind und durch Kaiserschnitt gerettet werden könnte. Eine solche richterliche Verfügung dürfte auch innerhalb kürzester Zeit vorliegen. Was nach dem was ich gelesen habe auch so von Silke geschrieben wurde.

Wenn man also schon solche Anklagen in den raum wirft, dann sollte man wichtigen Dinge nicht unterschlagen. Wenn deine Mutter genauso den Ärzten bei ihrem Mann zugehört hat, wie du es hier zum besten gibt, darf man sich nicht wundern.

Ach ja, ich finde es im übrigen gut das in dem Beispiel was man dir genannt hat, das Kind danach auch seinen Eltern weggenommen worden ist. Wie wenig diese im kindlichen Interesse gehandelt haben, haben sie ja gezeigt.

 
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