Die Geburt

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Geschrieben von grunz am 10.03.2018, 17:20 Uhr

Kaiserschnitt ohne Einwilligung

Mit solchen Fragen sollte man sich eher an einen Juristen wenden als an eine Hebamme.

"Der Arzt hat auch Pflichten dem ungeborenen Kind gegenüber. Würde das Kind schwer beschädigt oder sogar tot zur Welt kommen, falls er die Geburt auf natürlichem Wege durchführt, macht der Arzt sich haftbar und strafbar. Mit dem Beginn der Eröffnungswehen wird der Embryo zu einer Person, die den vollen Schutz des Strafgesetzbuches erhält (25). Ab diesem Zeitpunkt kann sich der Arzt einer schweren Körperverletzung (§§ 223, 226 StGB) oder sogar Tötung durch Unterlassen (§§ 212, 222, 13 StGB) strafbar machen, wenn er die Gesundheit oder das Leben des Kindes nicht rettet. Er kann und muss sich dem Wunsch der Schwangeren widersetzen, wenn er ansonsten das Leben des Kindes gefährden würde." https://m.aerzteblatt.de/print/125519.htm

 
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