Baby und Job

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Geschrieben von Murmeline am 05.11.2005, 11:34 Uhr

Krank gemeldet, einkaufen gegangen - Kündigung!!!

Vor allem sollte er zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen wegen Kündigungsschutzklage. Denn auch mit einer Krankschreibung ist es nicht verboten, zum Arzt und in die Apotheke zu gehen, Lebensmittel einzukaufen oder an der frischen Luft spazierenzugehen (es sei denn, man ist vom Arzt bettlägerig krank geschrieben).

 
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