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Geschrieben von Benedikte am 06.11.2005, 1:47 Uhr

ich muss die Harmonie stören- der AG hat recht

Also, ich glaube, der AG ist rechtlich auf der sicheren Seite. Wobei es natürlich einfacher und glatter gewesen wäre, ihm ohne Angabe von Gründen in der probezeit zu kündigen.

Aber : es ist richtig, dass krank geschrieben nicht bettlägerig geschrieben bedeutet. MAn darf also auch, wenn man krank geschrieben ist, nach draussen. Zum spazieren oder so, was eben den Genesungsprozess unterstützt. MAn darf auch notwendige Besorgungen machen, wenn kein anderer das erledigen kann oder zum Arzt oder zur KG gehen.
Aber genau das hat er hier nicht getan-etwas unausweichliches getan oder den Genesungsprozess untersützt. Nein, er hat den Wochenendeinkauf gemacht, schwere SAchen in großen Mengen tranportiert, zumindest soviel, dass man es nicht im Kinderwagen transportieren kann.

Und wenn er dann freitags telefonisch erklärt, er sei krank geschrieben und könne leider nicht in die Firma, nachdem er tags zuvor trotz Krankheit den Wochenendeinkauf machen konnte, dann hat der Chef mit einer fristlosen Kündigung gute Karten.
Die fRage, ob man klug beraten ist, sich gleich in der probezeit wegen einmaligen Übelseins in der ncht gleich drei Tage krank schreiben zu lassen, brauchen wir hier ja nicht erörtern.Seltsam finde ich es auch, dass dein mAnn sofort überprüft wurde vom Detektiv- aber für den AG hat es sich ja " gelohnt".
Ich würde mir auch überlegen, ob und wie ihr dagegen angeht. Zum einen könnte er immer noch ohne Angabe von Gründen in der Probezeit entlassen werden- und dann solltet Ihr auch überlegen, wie der AG Euch sonst in Zukunft noch schaden kann. Jedr kleinere oder mittlere Betrieb zieht beim alten betrieb wenn möglich Erkundungen ein- und wenn es dann über Deinen MAnn heisst: "der hat schon in der probezeit kkrank gemacht und sich dann beim shoppen erwischen lassen", dann könnte es ein, dass Dein MAnn es schwer hat, wieder eine Stelle zu finden.
Von daher- ich wäre vorscithig.

Benedikte

 
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