Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 24.11.2005, 14:03 Uhr

sehe das wie Elisabeth

der Vater ist kein one-night-stand, den Du namentlich nicht kennst. Du hattest mit ihm eine Affäre, Beziehung oder was auch immer, auf jeden Fall eine Bindung. Schau, es ist nicht DEIN Geld sondern das Geld für Dein Kind. Der zieht sich damit schön aus der Affäre. Im wahrsten Sinne des Wortes. Und ob da was zu holen ist oder nicht wirst ja am Ende noch sehen. Ich finde es toll, dass Du das so locker siehst - aber irgendwo ist doch auch die Schmerzgrenze erreicht.

Wir hatten doch neulich erst den Beitrag, Vater nicht angegeben, jetzt auf einmal doch angegeben und UHV bekommen. Rückzahlung. Du weißt nie, was in ein paar Jahren ist! Also ich würde ihn trotzdem angeben.

LG Sue

 
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