Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von geiz_ist_geil am 24.11.2005, 22:04 Uhr

ich will denn UVS wennich den KV nicht angebe gar nicht !! also zahlt der staat auch nicht !

Hallo erstmal,

also zu deiner Frage ob die zukünftige Exehefrau mit ihrem Unterhaltsanspruch vor deinem Kind steht, Nein! Kindesunterhalt geht immer vor, dann erst der Unterhalt für seine Exfrau und Deiner (du hast ab 3 monate vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt auch Unterhaltsanspruch). Außerdem, wäre mir das auch zu doof bei den Behörden schief angesehen zu werden, wenn ich sage ich kenne den Vater nicht, da kommen die Sachbearbeiter doch auf den Gedanken, das du wild durch sämtliche Betten hüpfen würdest.

Und da du ALG II beziehst, musst du sogar dafür sorgen, das der Unterhalt auch gezahlt wird, zumindestens Kindesunterhalt, ob nun vom KV oder UHV. Denn das wird dir zum ALG II mit angerechnet, du würdest also weniger ALG II Geld bekommen, da du ja mindestens die 127 Euro UHV bekommst.

Und wenn er zwar zur Zeit zu wenig verdient um für den Kindesunterhalt aufzukommen, kann das ja in ein paar Jahren ganz anders aussehen.

UHV wird immer nur längstens für 72 monate gezahlt, also 6 Jahre, danach musst du dann sehen wo das Geld herkommt und mal ehrlich, selbst wenn du dann wieder arbeitest, verdienst du dann wirklich soviel um alle Wünsche des Kindes erfüllen zu können bzw. für alle Kosten aufkommen? Spätestens in der Schule kommen die hohen Kosten (Klassenfahrten, Ausflüge, Schulmaterial usw.). Wenn dein Einkommen dann nicht ausreicht, musst du wieder ALG II zusätzlich beantragen, obwohl der KV dann vielleicht schon zahlen könnte.

Und die nächste Sache, wie willst du deinem Kind später von dem Vater erzählen? Angenommen das Kind bekommt die Geburtsurkunde als Teenie in die Hand und fragt dann, warum unter Vater nichts eingetragen ist, willst du dem Kind dann auch sagen, das du den Vater nicht kennst? Ich persönlich würde sowas meinem Kind nicht antun wollen. Und wie heißt das so schön, die Kinder haben das Recht ihre Herkunft zu erfahren.

Du solltest bei der Sache nicht daran denken was jetzt oder in 2 Jahren ist, sondern auch was in 10, 15 oder 20 Jahren ist. Ist doch auch möglich, das der KV jetzt zwar die Vaterschaft nicht anerkennen will, ihm aber in 10 Jahren einfällt das da noch ein Kind ist und dann sieht es für dich wohl eher blöd aus, da du immer gesagt hast du wüsstest nicht wer der Vater ist.

So nun aber genug von meiner Meinung, hoffe du triffst für dich die richtige Entscheidung.

 
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