Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 24.11.2005, 18:32 Uhr

ich will denn UVS wennich den KV nicht angebe gar nicht !! also zahlt der staat auch nicht !

Ich weiß nicht sicher, wie es heute ist - ich hatte das Ganze vor über sechs Jahren durch. Ich habe den leiblichen Vater meines Kindes auch nicht angegeben (und halte dies, in unserem Fall, trotz allem für die richtige Entscheidung).

Unterhaltsvorschuss hätte ich nicht bekommen, weil ich ja weder angeben konnte "Vater unbekannt" (war er ja nicht!) noch den Namen des Vaters angeben wollte.

Wenn ich Sozialhilfe hätte beanspruchen müssen, wäre mir allerdings fiktiv Unterhalt für das Kind und für mich angerechnet worden, da dieser Anspruch ja vorrangig wäre und ich freiwillig den Unterhaltsanspruch nicht geltend machen wollte. Ich nehme an, in irgendeiner Form gilt die bei ALG II entsprechend. So gesehen gibt es schon Nachteile, wenn man den Vater nicht angibt...

Ansonsten hätte ich auch später noch den Vater angeben können, auch wenn ich da sicherlich in einen gewissen "Erklärungsnotstand" gekommen wäre. Aber so selten ist der Fall wohl nicht, dass einer Mutter nachträglich doch noch der Vater "einfällt"... :-/

 
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