Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 25.11.2005, 8:44 Uhr

Anmerkung zu geiz_ist_geil

Hallo,

darf ich (vom finanziellen Aspekt abgesehen, wo Du sicherlich Recht hast, und es schlicht die Frage ist, ob man es sich leisten kann, den Vater nicht anzugeben, ohne dem Staat durch Unterhaltsvorschuss oder ALG II quasi "auf der Tasche zu liegen") noch ein paar Anmerkungen zu Deinem Text loswerden?

"Außerdem, wäre mir das auch zu doof bei den Behörden schief angesehen zu werden, wenn ich sage ich kenne den Vater nicht, da kommen die Sachbearbeiter doch auf den Gedanken, das du wild durch sämtliche Betten hüpfen würdest."

Nein, das stimmt definitiv nicht, soweit ich es mitbekommen habe. Mir sagte mal die für uns zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Mütter sehr wohl wissen, wer der Vater ist, ihn aber aus diversen Gründen schlicht nicht angeben wollen. Die Sachbearbeiter denken durchaus nicht, man würde "wild durch sämtliche Betten hüpfen", und mehr als eine hochgezogene Augenbraue, ein leichtes Grinsen und vielleicht noch einen kurzen Kommentar gibt es auch hinter geschlossenen Türen eigentlich nicht (auch nicht bei anderen Behörden). Die meisten Leuten wundern sich zwar kurz, dass man den Vater nicht angibt, denken aber nicht ganz so einseitig - ist jedenfalls meine Erfahrung dazu.

"Und die nächste Sache, wie willst du deinem Kind später von dem Vater erzählen? Angenommen das Kind bekommt die Geburtsurkunde als Teenie in die Hand und fragt dann, warum unter Vater nichts eingetragen ist, willst du dem Kind dann auch sagen, das du den Vater nicht kennst? Ich persönlich würde sowas meinem Kind nicht antun wollen. Und wie heißt das so schön, die Kinder haben das Recht ihre Herkunft zu erfahren."

Ich habe meinem Kind von Anfang an vom Vater erzählt, Fotos gezeigt etc., da kam nie die Frage auf, dem Kind irgendwann später zu sagen, ich würde den Vater nicht kennen - eben weil von Anfang an ganz normal von ihm geredet wurde. So gesehen weiß mein Kind sehr wohl über seine Herkunft Bescheid, auch wenn der Vater juristisch nicht festgestellt wurde. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, denke ich!

"Ist doch auch möglich, das der KV jetzt zwar die Vaterschaft nicht anerkennen will, ihm aber in 10 Jahren einfällt das da noch ein Kind ist und dann sieht es für dich wohl eher blöd aus, da du immer gesagt hast du wüsstest nicht wer der Vater ist."

Auch wenn's vielleicht kleinlich ist - aber mich hat nie einer konkret gefragt, ob ich wüsste, wer der Vater ist, allerdings hatte ich nur mit dem Jugendamt zu tun, und auch beim Erziehungsgeld wurde nicht so gefragt. "Ich möchte keine Angaben zum Vater machen" oder "die Vaterschaft wurde weder festgestellt noch anerkannt" hat immer ausgereicht, und das war absolut keine Lüge! Ich denke übrigens, es sähe für ihn "blöder" aus, wenn er z.B. erst nach 10 Jahren ankäme, obwohl er von Anfang an von dem Kind wusste, über die Geburt informiert war etc., sich aber nie interessiert gezeigt hat, als für mich - wobei das eh im Grunde völlig bedeutungslos ist, was da wie "blöd" aussieht... mit dem Wesentlichen hat das ja nun nichts zu tun!

 
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