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Geschrieben von puschell am 24.11.2005, 13:38 Uhr

gespräch mit dem KV und ne frage hab an euch

so nun hatte ich gestern ein gespräch mit dem werdenden vater wo wir halt klären wollten wie es jetzt allgemein weitergehen soll
das er absolut mit dem kind nichts zu tun haben will ect das weiß ich von anfang an und akzeptiere seine meinung
jetzt unterbreitet er mir auch das er nicht die vaterschaft anerkennen möchte er möchte nirgends draufstehen ect
unterhaltstechnisch wäre bei ihm eh nichts zu holen, er arbeitet zwar aber verdient nicht grad ne menge und hat dazu noch eine "noch"-frau + kind (scheidung läuft noch)
die ja eh zuerst unterhalt bekämen ect
und es bliebe dann nichts übrig nach allen abzügen und blabla..
so also mir geht es auch nicht um geld oder um dem mann, ich habe abgeschlossen mit ihm und komme mit dem gedanken auch klar das er die vaterschaft nicht annerkennt
jedoch hab ich jetzt trotzdem eine frage , vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen

also
tät ich ihn doch angeben als vater und er müsse den unterhalt zahlen, jedoch hat er nichts und könnte also gar nicht
würde ich dann diesen unterhaltsvorschuss vom amt bekommen oder bekäme ich dann gar nichts ??

(das ich den unterhaltsvorschuss bekomme wenn ich beim amt sage der vater wäre unbekannt(onenightstand) das weiß ich ja von meiner beraterin)

ich frage weil ja der UVS bei vater unbekannt nur 7 jahre gibt und tät ich ihn trotzdem angeben, hätte das kind ja viel länger anspruch ect auf unterhalt...

ist bestimmt bissle verwirrend
aber ich hoffe mich versteht wer und kann mir weiterhelfen ;)

lg

 
25 Antworten:

Re: gespräch mit dem KV und ne frage hab an euch

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 24.11.2005, 13:48 Uhr

Wenn Du ihn angibst und er nix hat, hast Du ja viel "leichter" Anspruch auf UHV, als wenn Du ihn gar nicht angibst.

Außerdem hat das Kind nach dem UHV auch Ansprüche an ihn direkt - sonst nicht.

Außerdem geht es um Erbansprüche und evtl. auch höhere Ansprüche als UHV, falls dann doch mal was zu holen ist.

Und - rein moralisch - geht es ja nicht nur ums Geld, sondern auch um die Rechte des Kindes, seine Herkunft zu kennen.

Schau mal weiter unten, da steht was dazu geschrieben.

Ich finde es - hart gesagt - unverantwortlich, den Vater nicht anzugeben, wenn man ihn kennt.

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Ich meine vor kurzem gelesen zu haben...

Antwort von Pyra am 24.11.2005, 13:59 Uhr

...daß Kinder noch vor Ex Ehefrauen Unterhaltsansprüche haben. Möchte mich da jetzt nicht festlegen, aber ich glaube, euer Kind ist noch vor seiner Frau unterhaltsberechtigt. Ich meine daß das ganz aktuell erst vor kurzem beschlossen wurde.
LG,
Pyra

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sehe das wie Elisabeth

Antwort von Suka73 am 24.11.2005, 14:03 Uhr

der Vater ist kein one-night-stand, den Du namentlich nicht kennst. Du hattest mit ihm eine Affäre, Beziehung oder was auch immer, auf jeden Fall eine Bindung. Schau, es ist nicht DEIN Geld sondern das Geld für Dein Kind. Der zieht sich damit schön aus der Affäre. Im wahrsten Sinne des Wortes. Und ob da was zu holen ist oder nicht wirst ja am Ende noch sehen. Ich finde es toll, dass Du das so locker siehst - aber irgendwo ist doch auch die Schmerzgrenze erreicht.

Wir hatten doch neulich erst den Beitrag, Vater nicht angegeben, jetzt auf einmal doch angegeben und UHV bekommen. Rückzahlung. Du weißt nie, was in ein paar Jahren ist! Also ich würde ihn trotzdem angeben.

LG Sue

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müsste ich den KV denn sofort angeben oder kann ich mir damit noch zeit lassen ???

Antwort von puschell am 24.11.2005, 14:09 Uhr

welche vor oder nachteile hätte das ??
tät ich ihn später angeben gibt es ja kein anspruch auf den unterhalt der dadurch ja verstrichenden monate oder ?? *verwirtamkopfkratz*
lg

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Re: müsste ich den KV denn sofort angeben oder kann ich mir damit noch zeit lassen ???

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 24.11.2005, 14:14 Uhr

Wenn Du ihn erst später angibst, mußt Du u.U. den empfangenen UHV zurückzahlen.

Wo ist denn das Problem? Du gibst in an und feddich. Du mußt doch sowieso die Daten für die Geburtsurkunde ausfüllen, da trägst Du halt seinen Namen ein, mehr ist das nicht. Den Rest macht eh' das JA. Du hast KEINERLEI Vorteile davon, wenn Du ihn nicht angibst, nur (tlw. potentielle) Nachteile.

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Sprech aus Erfahrung

Antwort von Angelika49 am 24.11.2005, 14:20 Uhr

Hallo puschel..

Ich war auch alleinerziehend. Meine Tochter ist durch eine 4-jährige Beziehung entstanden (Jugendliebe). Er hatte alles abgestritten und es sogar auf einen Vaterschafstest ankommen lassen.

Ich habe von Anfang an das JA eingeschaltet und habe dann Unterhaltsvorschuß erhalten. Das JA hat sich um alles gekümmert weil er auch nie gezahlt hat. Er stand auch nie in der Geburtsurkunde drin weil er halt abgestritten hat.

Wie meine Tochter dann 18 Jahre alt war bekamen wir die Unterlagen vom JA und haben alles dem RA übergeben. Die Restschuld belief sich noch auf ca. 27.000,-- DM. Als meine Tochter dann 25 Jahre alt war hatte er dann alles bezahlt aber nur unter massiven Druck vom RA.

Was auch sehr wichtig ist, das hat man uns ans Herz gelegt, wenn nachweisbar ist das der Vater (Erzeuger) nie regelmäßig Unterhalt gezahlt hat, braucht sie (als Tochter) später wie auch immer in Krankheit oder Sozialfall nie für ihn aufkommen.

Ich würde an Deiner Stelle nicht drauf verzichten. Auch später wegen Erbansprüchen etc. Außerdem sind heute die ehelichen und unehelichen Kinder nach dem Gesetz gleichgestellt. Was früher noch nicht der Fall war.

Wenn Du noch Fragen hast dann frag ruhig.

LG Angelika

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Re: müsste ich den KV denn sofort angeben oder kann ich mir damit noch zeit lassen ???

Antwort von puschell am 24.11.2005, 14:22 Uhr

das ist kein problem in dem sinne

ich komme eigentlich mit dem gedanken klar ihn nicht anzugeben ;)

wenn ich aber nach ca 6 monaten oder 1 jahr oder wer weiß wann... ihn dann doch angebe (damit meine ich das er dann die vaterschaftsannerkennung unterzeichnen muss) (in der zeit habe ich natürlich keinen UVS inanspruch genommen)
äh
also meine frage ist
kann ich ihn erst so spät überhaupt angeben ? kann ich das selbst enttscheiden ??
lg

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@angelika49

Antwort von puschell am 24.11.2005, 14:26 Uhr

also stimmt es gar nicht das er erst seiner "noch"-frau bald ex frau vor unserem unehelichem kind unterhalt zahlen muss ???
ich meine seiner ehelichen tochter ist klar dann käme unser kind und dann erst die frau ???
hab ich das richtig verstanden ???

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Re: @angelika49

Antwort von Angelika49 am 24.11.2005, 14:31 Uhr

Hallo puschel,
ich weiß nur das eheliche und uneheliche Kinder gleichgestellt sind. wie das jetzt mit Ehe(noch)Ehefrauen ist kann ich nicht genau sagen eh ich hier was falsch sage.
Vielleicht kann die die Rechtsberatung N. Bader hier weiterhelfen.
Würde ich mal versuchen.

LG Angelika

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Re: @angelika49

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 24.11.2005, 14:32 Uhr

Ja, Kindesunterhalt geht IMMER vor, egal, von wem die Kinder sind.

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@Puschell

Antwort von Suka73 am 24.11.2005, 14:34 Uhr

aber darum gehts doch vordergründig erstmal gar nicht, ob sie oder die Kids oder sonstwer zuerst den Unterhalt bekommen. ANSPRUCH hat Dein Kind. Nicht sogar DU auch?! Gehst Du arbeiten danach?

LG Sue

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Re: @Puschell

Antwort von puschell am 24.11.2005, 14:39 Uhr

ja ich werde nach den ersten 2 jahren (spätestens nach 3) auf jeden fall wieder anfangen zu arbeiten, zur zeit erhalte ich leider nur alg II

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Re: @Puschell

Antwort von Angelika49 am 24.11.2005, 14:41 Uhr

Ich würde ihn auf jeden Fall angeben...entweder er unterschreibt und wenn nicht dann geht es autom. zur Vaterschaftsklage. Damit hast Du nichts zu tun.

Früher hieß es Amtspflegschaft heute heisst es Beistandpflegschaft.
Du hast nur Vorteile dadurch.

Nicht um irre zu führen das hat mit Vormundschaft nichts zu tun. Die hatte ich für meine Tochter immer alleine.

Ich kann Dir nur raten "Mach es".

LG Angelika

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Re: @Puschell

Antwort von Murmeline am 24.11.2005, 14:46 Uhr

Du beziehst ALG II? Dann wird Dich schon die Agentur für Arbeit zur Angabe des Vaters mit Namen und Adresse auffordern. Sie werden ihn dann anschreiben und einen Fragebogen zuschicken, in dem er Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen machen muß. Denn das ALG II ist nachrangig gegenüber dem Dir zustehenden Betreuungsunterhalt und dem Eurem Kind zustehenden Kindesunterhalt.

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Re: @Puschell

Antwort von Tina und Jordi am 24.11.2005, 15:58 Uhr

Wieso willst du ihn nicht angeben?
Das geld steht dir oder ehergesagt deinem Kind doch zu wieso willst du ihn schonen er war mit dran beteiligt??

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Re: gespräch mit dem KV und ne frage hab an euch

Antwort von berita am 24.11.2005, 17:03 Uhr

Hallo,

sorry, aber warum soll der Staat (=letztlich wir alle) dafuer aufkommen, dass dieser Mann keinen Bock hat, seinen Vaterpflichten nachzukommen? Wenn er wirklich nicht zahlen kann, wieso macht er dann Wind darum, dass du ihn nicht angeben sollst? Das stinkt doch zum Himmel. Und wenn das eine Kind Unterhalt bekommt, dann deins meines Wissens auch, notfalls wird geteilt.

Mag ja grosszuegig gemeint sein, dass du kein Geld von ihm willst, aber das Geld vom Staat waechst auch nicht auf Baeumen und der kann nichts fuer deine Schwangerschaft.

LG
Berit

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ich will denn UVS wennich den KV nicht angebe gar nicht !! also zahlt der staat auch nicht !

Antwort von puschell am 24.11.2005, 17:16 Uhr

ich möchte wissen ob ich den vater auch noch später angeben kann ohne irgendwelche probs oder nachteile dadurch zu haben

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Re: ich will denn UVS wennich den KV nicht angebe gar nicht !! also zahlt der staat auch nicht !

Antwort von Leena am 24.11.2005, 18:32 Uhr

Ich weiß nicht sicher, wie es heute ist - ich hatte das Ganze vor über sechs Jahren durch. Ich habe den leiblichen Vater meines Kindes auch nicht angegeben (und halte dies, in unserem Fall, trotz allem für die richtige Entscheidung).

Unterhaltsvorschuss hätte ich nicht bekommen, weil ich ja weder angeben konnte "Vater unbekannt" (war er ja nicht!) noch den Namen des Vaters angeben wollte.

Wenn ich Sozialhilfe hätte beanspruchen müssen, wäre mir allerdings fiktiv Unterhalt für das Kind und für mich angerechnet worden, da dieser Anspruch ja vorrangig wäre und ich freiwillig den Unterhaltsanspruch nicht geltend machen wollte. Ich nehme an, in irgendeiner Form gilt die bei ALG II entsprechend. So gesehen gibt es schon Nachteile, wenn man den Vater nicht angibt...

Ansonsten hätte ich auch später noch den Vater angeben können, auch wenn ich da sicherlich in einen gewissen "Erklärungsnotstand" gekommen wäre. Aber so selten ist der Fall wohl nicht, dass einer Mutter nachträglich doch noch der Vater "einfällt"... :-/

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Re: ich will denn UVS wennich den KV nicht angebe gar nicht !! also zahlt der staat auch nicht !

Antwort von geiz_ist_geil am 24.11.2005, 22:04 Uhr

Hallo erstmal,

also zu deiner Frage ob die zukünftige Exehefrau mit ihrem Unterhaltsanspruch vor deinem Kind steht, Nein! Kindesunterhalt geht immer vor, dann erst der Unterhalt für seine Exfrau und Deiner (du hast ab 3 monate vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt auch Unterhaltsanspruch). Außerdem, wäre mir das auch zu doof bei den Behörden schief angesehen zu werden, wenn ich sage ich kenne den Vater nicht, da kommen die Sachbearbeiter doch auf den Gedanken, das du wild durch sämtliche Betten hüpfen würdest.

Und da du ALG II beziehst, musst du sogar dafür sorgen, das der Unterhalt auch gezahlt wird, zumindestens Kindesunterhalt, ob nun vom KV oder UHV. Denn das wird dir zum ALG II mit angerechnet, du würdest also weniger ALG II Geld bekommen, da du ja mindestens die 127 Euro UHV bekommst.

Und wenn er zwar zur Zeit zu wenig verdient um für den Kindesunterhalt aufzukommen, kann das ja in ein paar Jahren ganz anders aussehen.

UHV wird immer nur längstens für 72 monate gezahlt, also 6 Jahre, danach musst du dann sehen wo das Geld herkommt und mal ehrlich, selbst wenn du dann wieder arbeitest, verdienst du dann wirklich soviel um alle Wünsche des Kindes erfüllen zu können bzw. für alle Kosten aufkommen? Spätestens in der Schule kommen die hohen Kosten (Klassenfahrten, Ausflüge, Schulmaterial usw.). Wenn dein Einkommen dann nicht ausreicht, musst du wieder ALG II zusätzlich beantragen, obwohl der KV dann vielleicht schon zahlen könnte.

Und die nächste Sache, wie willst du deinem Kind später von dem Vater erzählen? Angenommen das Kind bekommt die Geburtsurkunde als Teenie in die Hand und fragt dann, warum unter Vater nichts eingetragen ist, willst du dem Kind dann auch sagen, das du den Vater nicht kennst? Ich persönlich würde sowas meinem Kind nicht antun wollen. Und wie heißt das so schön, die Kinder haben das Recht ihre Herkunft zu erfahren.

Du solltest bei der Sache nicht daran denken was jetzt oder in 2 Jahren ist, sondern auch was in 10, 15 oder 20 Jahren ist. Ist doch auch möglich, das der KV jetzt zwar die Vaterschaft nicht anerkennen will, ihm aber in 10 Jahren einfällt das da noch ein Kind ist und dann sieht es für dich wohl eher blöd aus, da du immer gesagt hast du wüsstest nicht wer der Vater ist.

So nun aber genug von meiner Meinung, hoffe du triffst für dich die richtige Entscheidung.

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Anmerkung zu geiz_ist_geil

Antwort von Leena am 25.11.2005, 8:44 Uhr

Hallo,

darf ich (vom finanziellen Aspekt abgesehen, wo Du sicherlich Recht hast, und es schlicht die Frage ist, ob man es sich leisten kann, den Vater nicht anzugeben, ohne dem Staat durch Unterhaltsvorschuss oder ALG II quasi "auf der Tasche zu liegen") noch ein paar Anmerkungen zu Deinem Text loswerden?

"Außerdem, wäre mir das auch zu doof bei den Behörden schief angesehen zu werden, wenn ich sage ich kenne den Vater nicht, da kommen die Sachbearbeiter doch auf den Gedanken, das du wild durch sämtliche Betten hüpfen würdest."

Nein, das stimmt definitiv nicht, soweit ich es mitbekommen habe. Mir sagte mal die für uns zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Mütter sehr wohl wissen, wer der Vater ist, ihn aber aus diversen Gründen schlicht nicht angeben wollen. Die Sachbearbeiter denken durchaus nicht, man würde "wild durch sämtliche Betten hüpfen", und mehr als eine hochgezogene Augenbraue, ein leichtes Grinsen und vielleicht noch einen kurzen Kommentar gibt es auch hinter geschlossenen Türen eigentlich nicht (auch nicht bei anderen Behörden). Die meisten Leuten wundern sich zwar kurz, dass man den Vater nicht angibt, denken aber nicht ganz so einseitig - ist jedenfalls meine Erfahrung dazu.

"Und die nächste Sache, wie willst du deinem Kind später von dem Vater erzählen? Angenommen das Kind bekommt die Geburtsurkunde als Teenie in die Hand und fragt dann, warum unter Vater nichts eingetragen ist, willst du dem Kind dann auch sagen, das du den Vater nicht kennst? Ich persönlich würde sowas meinem Kind nicht antun wollen. Und wie heißt das so schön, die Kinder haben das Recht ihre Herkunft zu erfahren."

Ich habe meinem Kind von Anfang an vom Vater erzählt, Fotos gezeigt etc., da kam nie die Frage auf, dem Kind irgendwann später zu sagen, ich würde den Vater nicht kennen - eben weil von Anfang an ganz normal von ihm geredet wurde. So gesehen weiß mein Kind sehr wohl über seine Herkunft Bescheid, auch wenn der Vater juristisch nicht festgestellt wurde. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, denke ich!

"Ist doch auch möglich, das der KV jetzt zwar die Vaterschaft nicht anerkennen will, ihm aber in 10 Jahren einfällt das da noch ein Kind ist und dann sieht es für dich wohl eher blöd aus, da du immer gesagt hast du wüsstest nicht wer der Vater ist."

Auch wenn's vielleicht kleinlich ist - aber mich hat nie einer konkret gefragt, ob ich wüsste, wer der Vater ist, allerdings hatte ich nur mit dem Jugendamt zu tun, und auch beim Erziehungsgeld wurde nicht so gefragt. "Ich möchte keine Angaben zum Vater machen" oder "die Vaterschaft wurde weder festgestellt noch anerkannt" hat immer ausgereicht, und das war absolut keine Lüge! Ich denke übrigens, es sähe für ihn "blöder" aus, wenn er z.B. erst nach 10 Jahren ankäme, obwohl er von Anfang an von dem Kind wusste, über die Geburt informiert war etc., sich aber nie interessiert gezeigt hat, als für mich - wobei das eh im Grunde völlig bedeutungslos ist, was da wie "blöd" aussieht... mit dem Wesentlichen hat das ja nun nichts zu tun!

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Re: @angelika49

Antwort von nightingale am 25.11.2005, 10:24 Uhr

>Ja, Kindesunterhalt geht IMMER vor...

nö.

das ist lediglich beabsichtigt.

derzeit stehen alle kinder und die "erste" frau unterhaltsrechtlich im gleichen rang.

greetz,
nachtigall

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axo,

Antwort von nightingale am 25.11.2005, 10:28 Uhr

es gibt *keinen* grund, einen vater nicht anzugeben; höchstens meist halbseidene rechtfertigungen.

my opinion,
nachtigall

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axo ?!?

Antwort von Leena am 25.11.2005, 14:24 Uhr

"es gibt *keinen* grund, einen vater nicht anzugeben; höchstens meist halbseidene rechtfertigungen."

Wie schön, dass das Deine Meinung zu dem Thema ist, aber bist Du Dir wirklich sicher, dass Du es Dir nicht ein bisschen zu einfach machst, wenn Du von bloßen "Rechtfertigungen", und dann auch noch "meist halbseidenen" sprichst..? Es gibt unendlich viele Dinge zwischen Himmel und Erde, jeder Fall liegt anders, und bist Du Dir wirklich so sicher, dass es KEINEN Grund geben kann, den Vater nicht anzugeben, wirklich gar keinen, egal, wie die Umstände im Einzelfall sein mögen? Unter gar keinen Umständen?

Ach ja - ich habe den Vater meines ersten Kindes auch nicht angegeben, und ich halte es immer noch für die relativ beste Entscheidung für alle Beteiligten, eben in Anbetracht aller Umstände. Außerdem sind es doch zwei völlig verschiedene Dinge, was offiziell in irgendeiner Urkunde steht oder nicht steht, oder was man quasi im "Innenverhältnis" lebt! Das Kind weiß vom Vater, der Vater weiß vom Kind - das ist das Entscheidende, finde ich. Und es musste auch kein armer Steuerzahler in irgendeiner Weise für mein Kind oder mich aufkommen, also ist auch kein gesamtwirtschaftlicher Schaden aus der Nichtangabe des Vater entstanden.

So pauschal und schwarz-weiß, wie Du es hier tust, sollte man es jedenfalls nicht sehen - zumindest meine Meinung. ;-)

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Re: axo ?!?

Antwort von nightingale am 25.11.2005, 15:35 Uhr

>Wie schön, dass das Deine Meinung zu dem Thema ist,

find ich auch.

>aber bist Du Dir wirklich sicher, dass Du es Dir nicht ein bisschen zu einfach machst, wenn Du von bloßen "Rechtfertigungen", und dann auch noch "meist halbseidenen" sprichst..?

ja.

nenn mir bitte mal einen möglichen, meinswegen hypothetischen, grund.

greetz,
nachtigall

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Re: axo ?!?

Antwort von Leena am 27.11.2005, 11:31 Uhr

Vielleicht ein etwas sehr extremes Beispiel, und kommt ganz bestimmt sehr, sehr selten vor - aber nimm mal die beiden Geschwester mit den vier Kindern, die wegen vollzogenem Beischlaf mit Angehörigen verurteilt wurden - wäre es da nicht eigentlich für alle Beteiligten besser gewesen, wenn der Vater offiziell nicht angegeben worden wäre? Oder ist irgendjemandem damit gedient, dass erst der Vater verurteilt wurde, und jetzt nochmal beide Eltern..?

Ansonsten - was ist Deiner Meinung so schlimm daran, wenn ein Vater offiziell nicht angegeben wird - mit dem "Innenverhältnis" hat das ja nicht unbedingt etwas zu tun, oder? Wird dadurch zwangsläufig jemand "geschädigt"?

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