Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 24.11.2005, 13:48 Uhr

gespräch mit dem KV und ne frage hab an euch

Wenn Du ihn angibst und er nix hat, hast Du ja viel "leichter" Anspruch auf UHV, als wenn Du ihn gar nicht angibst.

Außerdem hat das Kind nach dem UHV auch Ansprüche an ihn direkt - sonst nicht.

Außerdem geht es um Erbansprüche und evtl. auch höhere Ansprüche als UHV, falls dann doch mal was zu holen ist.

Und - rein moralisch - geht es ja nicht nur ums Geld, sondern auch um die Rechte des Kindes, seine Herkunft zu kennen.

Schau mal weiter unten, da steht was dazu geschrieben.

Ich finde es - hart gesagt - unverantwortlich, den Vater nicht anzugeben, wenn man ihn kennt.

 
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