Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von puschell am 24.11.2005, 14:22 Uhr

müsste ich den KV denn sofort angeben oder kann ich mir damit noch zeit lassen ???

das ist kein problem in dem sinne

ich komme eigentlich mit dem gedanken klar ihn nicht anzugeben ;)

wenn ich aber nach ca 6 monaten oder 1 jahr oder wer weiß wann... ihn dann doch angebe (damit meine ich das er dann die vaterschaftsannerkennung unterzeichnen muss) (in der zeit habe ich natürlich keinen UVS inanspruch genommen)
äh
also meine frage ist
kann ich ihn erst so spät überhaupt angeben ? kann ich das selbst enttscheiden ??
lg

 
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