Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Angelika49 am 24.11.2005, 14:41 Uhr

@Puschell

Ich würde ihn auf jeden Fall angeben...entweder er unterschreibt und wenn nicht dann geht es autom. zur Vaterschaftsklage. Damit hast Du nichts zu tun.

Früher hieß es Amtspflegschaft heute heisst es Beistandpflegschaft.
Du hast nur Vorteile dadurch.

Nicht um irre zu führen das hat mit Vormundschaft nichts zu tun. Die hatte ich für meine Tochter immer alleine.

Ich kann Dir nur raten "Mach es".

LG Angelika

 
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