Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 27.09.2005, 14:26 Uhr

@Nightingale

hi,

ich antwortete auf:

>Nachteile kenne ich keine :o)

ich sehe sehr wohl welche und zwar

>ausgenommen wenn der/die potentielle zahler/in sich gegen eine einvernehmliche lösung sperrt

dass selbige/r zahler/in sich düpiert fühlt, wenn es bzgl. des kindes nur noch zur beauftragung einer behörde reicht.

m. e. kann man nicht einen solch kaltschnäuzigen umgang pflegen und zugleich über die unbekümmertheit von zahler/innen in sonstigen belangen nase rümpfen.

sowas kommt halt MANCHMAL von sowas.

das institut der beistandschaft ist ja nicht grundsätzlich verkehrt. es gibt typen/innen denen man halt nur so zumindest an die börse kommt.

es deswegen aber sorglos als nachteilsfrei zu empfehlen halte ich für ...

stell dir mal umgekehrt vor, staat hätte für den betreuungsunterhalt gleiches eingerichtet: wär es korrekt, dass eine amtsperson anlasslos, einfach auf veranlassung des zahlers/der zahlerin hin, das betreuungsverhalten überprüft und anhand einer allgemeinen richtschnur festsetzt, ansonsten mit klage droht?

deswegen

>also ich finds weiterin armselig, dies eben dahin zu delegieren, SOWEIT kein echter einvernehmlicher einigungsversuch unternommen wurde. einfach nur zu deklarieren "dies und das steht mir nach der dt zu" halte ich allerdings nicht dafür.

greetz,
nachtigall

 
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