Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 27.09.2005, 11:10 Uhr

eigene Verantwortung wegdelegieren????

Was hat das bitte damit zu tun? Ich bin nunmal nicht vom Fach und in dem Teil, z.B. was Festsetzung des Unterhaltes angeht, ist das JA wohl wesentlich firmer als ich, oder? Also ob ich mir nun einen Anwalt nehme oder mit dem JA das ganze durchkaue und DIE vor Gericht für mein Kind auftreten (er kanns ja wohl schlecht) wo ist da der Unterschied?

Ich habe Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte gelernt und glaube mir, ich habe in meiner mehrjährigen Laufbahn in mehreren Kanzleien nicht EINE Privatperson erlebt, die einen Prozess ohne Prozessbevollmächtigten geführt und GEWONNEN hat. Gerade in so wichtigen Dingen die das (leibliche?) Wohl meines Kindes angehen, da sehe ich mich dann schon gern in erfahrenen Händen. Die Bezeichnung "armselig" seh ich hier mal als persönliche Beleidigung.

LG Sue

 
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