Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Richie am 27.09.2005, 17:55 Uhr

Behauptung

Hallo LoveMum,

na ja, nightingale schreibt doch

**''ausgenommen wenn der/die potentielle zahler/in sich gegen eine einvernehmliche lösung sperrt, sehe ich es als ziemlich armselig an...''**

was doch eindeutig heißt, daß er es ohne
Anhaltspunkte für eine Verweigerungs-
haltung für armselig hält.
Ich denke auch, wer eine Beistandschaft blindlings einrichtet, handelt ''armselig''.
Sogar umgangssuchende Väter werden beim Jugendamt z u e r s t gefragt, ob sie
es zuerst mit der Mutter in persönlichem
Gespräch versucht hätten, und ihnen wird
bei Verneinung aufgetragen, es doch erst
unmittelbar zu probieren.

Gelten hier zweierlei Maß?

MfG Richie

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.