Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von VanillaCreamy am 27.09.2010, 18:33 Uhr

bei uns garnicht möglich

Ich denke, das funktioniert halt nur, wenn die Eltern nach der Trennung noch in der Nähe wohnen und das Kind so weiter auf die gewohnte Schule bzw. in den gewohnten Kindergarten gehen kann.

Ich stelle mir die Frage, was für eine Adresse hat das Kind? Was geb ich in der Schule für eine Wohnadresse an? Oder WO ist es gemeldet?

LG

 
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