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Geschrieben von ALF0709 am 25.08.2014, 16:41 Uhr

Weiß du wenn ich hier lese...

Also Honorarvereinbarungen schließen wir viel im Erbrecht. Das ist sehr umfangreich und auch oft sehr schwierig. Oder wenn wir merken, dass ist eine sehr schwierige Angelegenheit mit viel Arbeit und wenig Geld, dann schließen wir auch eine. Das geht aber nur bei außergerichtlichen Sachen. Gerichtlich musst du nach dem RVG abrechnen. Wir nehmen ab 120,00 €/Stunde netto, das ist sehr günstig. Viele Anwälte fangen unter 250,00 €/Stunde netto gar nicht an zu arbeiten.

Straf- und Sozialrechtssachen machen wir gar nicht. Wir hatten letztens mal eine Fahrerfluchtangelegenheit die haben wir gemacht, aber sonst nicht. Und z.B. mit Alg-II-Sachen kennen wir uns nicht aus, da sollen sie lieber zum Fachanwalt gehen. Ich kenne auch eine sehr gute, da schicke ich die Leute immer hin.

 
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