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Geschrieben von Jeckyll am 24.08.2014, 12:27 Uhr

oha.....da muss ich mich erst mal ganz fest auf die Finger setzen

dass die Kosten einer Scheidung sich nach dem Streitwert richten und wie dieser berechnet wird ist mir durchaus klar. Ich habe ja auch nicht gesagt, dass die Kosten auf "betrügerische" Art und Weise fest gesetzt wurden. Die Kosten der Scheidung konnte mir aufgrund unserer Einkommen auch gleich genannt werden.

Aber dass die Kanzlei, also Anwalt und Rechtsanwaltsfachangestelle (dass dies ein eigener Beruf ist weiß ich auch, aber ist die Ausbildung so viel höher und schwieriger und das Gehalt so viel besser dass man es als Allerletztes(!) sieht wenn man die korrekte Berufsbezeichnung nicht nennt?) vier Stunden Arbeit mit meiner Scheidung hatte wage ich schwer zu bezweifeln. Ich habe ja eine Abschrift der Einreichung der Scheidung beim Gericht bekommen. Ebenso eine Abschrift der Bitte der Kanzlei mit Verschiebung des ersten Gerichtstermins, weil der Anwalt zu diesem Zeitpunkt einen anderen Prozess hatte. Insofern gehe ich davon aus, dass ich eine Abschrift JEDEN geschriebenen Antrags oder Briefes bekommen hätte.
Also war es Arbeit von nicht mal einer Stunde in der der die Daten aufgenommen wurde, zwei Anträge/Briefe an das Gericht geschrieben wurde (beide nur wenige Zeilen, bei der Einreichung der Scheidung gehe sich sogar davon aus dass es für "Standartscheidungen" auch ein fertiges "Standartschreiben gibt" und den Gerichtstermin selbst. Dass der Anwalt sich in NICHTS hineinlesen musste weiß ich deswegen weil es KEINE Unterlagen zum reinlesen gab. Es gab nichts weiter zu regeln. Unterhalt der Kinder war bereits geklärt. Mein Ex und ich hatten beide erklärt auf sämtliche Zugewinn- UInterhalts- und Versorgungsausgleichszahlungen zu verzichten. Selbst den Antrag bei der Rentenkasse zur Berechnung eines evtl. Versorgungsausgleichs hatten wir selbst gestellt (ich wüsste gar nicht ob so was von einem Anwalt gemacht oder gelesen wird, meiner hatte keine Kopie davon und fragte auch nicht nach der Berechnung).

Also was hätte der Anwalt denn bei meiner Scheidung lesen oder überprüfen sollen? Meine Akte bestand aus wenigen Bättern Papier auf denen nichts nennenswerte hätte stehen können.

Dazu kommt der Gerichtstermin von 20 Minuten.

Macht also Arbeit von nicht mal drei Stunden (mit Fahrzeit von der Kanzlei zum Gericht). Dafür 3000 Euro zu bekommen ist ein sehr fairer Stundenlohn, deswegen meine ich ja auch dass die Unterhaltsklage einige Jahre zuvor (von der gleichen Kanzlei) diese nicht in den Ruin getrieben hat obwohl diese damals auch Schein lief...

Und vielleicht kannst Du mir als offensichtliche Fachperson ja sagen wie Menschen die keine 500Euro haben, sondern eben nur einen Schein sich den Unterhalt für ihre Kinder oder eine andere Sache erstreiten können wenn Anwälte diese Menschen nicht verteidigen? Pech gehabt, lieber Hartzer, liebe Alleinerziehende, liebe kinderreiche, lieber Arbeitslose? Wer kein Geld hat, hat auch kein Recht darauf Recht zu bekommen?

Jeckyll

 
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