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Geschrieben von ALF0709 am 24.08.2014, 17:33 Uhr

Also dann bist du die einigste Mandantin in der Kanzlei...

des Anwalts??? Denn nur dann nimmt er deine Akte in die Hand und weiß sofort um was es geht. Wenn du nicht die einzigste Mandantin der Kanzlei bist, muss der Anwalt sich selbstverständlich erst in die Akte einlesen. Nicht nur in die Schriftsätze, sondern auch in die Notizen, die er sich selbst gemacht hat (er muss sich welche gemacht haben, sonst könnte er den Antrag nicht stellen) oder auch in die Unterlagen, die du abgegeben hast. Zu gut deutsch, er muss sich auf den Termin vorbereiten. Täte er das nicht, sitzt er im Termin und weiß gar nicht, worum es geht.

Die Rechtsanwaltsfachangestelltenausbildung ist sehr viel höherwertiger als die Sekretärinnenausbildung. Denn Rechtsanwaltsfachangestellte bearbeiten die Akte oft ohne die Anwälte. Die setzen lediglich ihre Unterschrift drunter. Das bekommen die Mandanten gar nicht mit. Sekretärinnen können das gar nicht.

Ich finde es immer lustig wenn unwissende Menschen schreiben, ach das hat doch keine Zeit gekostet. Das ist doch alles Standard. Falsch, es gibt keine Textbausteine für welchen Antrag auch immer. Diese Anträge sind immer individuell. Und 4 Stunden für eine einfache Scheidung ist schon wenig kalkuliert. Und Dein Anwalt wird sicherlich die Berechnungen der Rententräger noch einmal überprüft haben, denn er haftet, wenn sie falsch sind.

Du musst im Übrigen zwischen Beratungs- und Prozesskostenhilfe unterscheiden. Beratungshilfe ist wirklich nicht sehr lukrativ. Da kommen die Leute, lassen sich zwei Stunden beraten und der Anwalt bekommt dafür wie schon geschrieben 41 €. Prozesskostenhilfe da bekommt der Anwalt bis zum einem Streitwert von 4.000,00 € das gleiche Geld, wie wenn der Mandant zahlen würde. Damit sind Scheidungen, Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc. sehr lukrativ für die Anwälte.

Man kann übrigens seit Januar den BRH-Schein auch nicht nur bei Anwälten, sondern auch bei der Verbraucherzentrale etc. einsetzen. Das ist geändert worden. Vielleicht nehmen die einen eher.

Es wäre schlimm, wenn sich die Anwälte die Mandanten nicht aussuchen dürften. Zu uns kam letztens einer, der war gerade aus dem Knast entlassen worden. Hatte seine Strafe wegen Kindesmissbrauchs abgesessen und nun wurde ihm erneut Kindesmissbrauch vorgeworfen. Wir haben den zum Teufel gejagt. Obwohl das sehr gutes Geld gewesen wäre. Oder hätten wir den auch nehmen sollen weil doch jedes ach so armes Männlein ein Recht auf einen Anwalt hat???

 
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