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Geschrieben von Jeckyll am 22.08.2014, 22:19 Uhr

Frage Jeckyll

ja, ich habe den Anwalt "überlistet", aber was hätte ich tun sollen? Auf eine andere, ehrliche Weise war es mir schlicht nicht möglich einen zu bekommen, der mich vor Gericht vertreten hätte.

Meine "Klage" war aber recht simpel. Mein Ex zahlte keinen Unterhalt und sollte den Mindestunterhalt zahlen. Also einen Titel auf den Mindestunterhalt, den er durchaus bezahlen kann, mein Ex wollte es aber von einem Richter hören dass er zahlen muss (er dachte ich scheue den Weg vor Gericht).

"Arbeit" hatte mein Anwalt genau die eine Stunde die ich bei ihm im Büro war (auch das war keine ganze Stunde, im Prinzip nicht mal eine halbe. Es wurden die Daten notiert und gut ist), dann die Einreichung der Klage vor Gericht (also Schriftkram, den sicher eine niedriger bezahlte Sekretärin gemacht hat und nicht er mit einem sicher höherem Einkommen) und schließlich die viertel Stunde Gerichtstermin. Er musste sich in nichts hinein lesen oder vorberereiten (es gab nichts zum rein lesen und vorbereiten).

Der Richter machte nach Begrüßung und Aufnahme der Daten in der Verhandlung klar, dass der Ex den Mindestunterhalt zu bezahlen habe und ggf einen Nebenjob aufnehmen müsste und damit hat es sich). Denke das wusste auch der Anwalt, dass ein Titel über den Mindestunterhalt zu bekommen eigentlich reine Formsache ist (wie dieser umgesetzt wird ist dann ja etwas anderes).

Insofern habe ich den Anwalt mit meinem Beratungsschein ja nicht allzusehr Geschröpft aber das bekommen was ich für diesen Moment gewollt hatte.

Und wenn ich darüber nachdenke dass mich meine Scheidung fast 3000 Euro gekostet hat und der Anwalt (gleiche Kanzlei, aber anderer Anwalt) ebenso nur eine Stunde Beratung, die Einreichung der Scheidung vor Gericht und zwanzig Minuten Gerichtstermin wahrnehmen musste (auch hier gab es nichts zum rein lesen, es gab keine Gütertrennung, keinen Zugewinnsausgleich, keine Unterhaltsansprüche, keine Sorgerechtsgeschichte, nicht mal einen Versorgungsausgleich) finde ich das einen stolzen Stundenlohn. Auch wenn man innerhalb einer Kanzlei sicher hohe Nebenkosten hat. Am Betteltuch muss sicher kein Anwalt nagen wenn er hin und wieder eine "unrentable" Sache mit Bertaungsschein macht.

Einen richtigen "Killerhund", der sich wirklich für seinen Mandanten ins Zeug legt wird man auf Beratungsschein niemals bekommen, das dürfte jedem klar sein

Jeckyll

 
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