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Geschrieben von sianamad am 14.08.2018, 21:22 Uhr

Schon mal danke für Eure Antworten

Klar, bin ich froh, dass ich nur für 2 statt 3 Monate Miete zahlen musste. Die Wohnungsgenossenschaft hätte mich auch "ärgern" können und die Wohnung erst ab Monat 4 vermieten können.

Nichts desto trotz ärgert mich der Sachverhalt und ich möchte - sofern es sich kostenmäßig im Rahmen hält - nichts unversucht lassen, die Miete für den 2. Monat anteilig zurück zu bekommen.

 
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