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Geschrieben von sianamad am 14.08.2018, 19:59 Uhr

Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Ich hatte eine Wohnung angemietet, diese aus persönlichen Gründen aber nicht bezogen und kündigte mit der vereinbarten 3-monatigen Kündigungsfrist. Den Schlüssel zur Wohnung habe ich nie erhalten bzw. verlangt.

Für zwei Monate wurde die Miete jeweils per Lastschrift eingezogen. Anfang des 2. Monats wurde mir mitgeteilt, dass ein Nachmieter gefunden wurde und ich für den 3. Monat keine Miete mehr zahlen brauche.

Drei Wochen vor Ende meiner Mietzahlung entdeckte ich am Klingelschild den Namen des neuen Mieters und 10 Tage vor Ende auch am Briefkasten. Somit gehe ich davon aus, dass mindestens seitdem der neue Name auch am Briefkasten stand, die Wohnung bereits durch den neuen Mieter genutzt wurde und bat beim Vermieter (eine Wohnungsgenossenschaft) um Erstattung der Miete für diesen Zeitraum.

Die Wohnungsgenosschaft möchte mir nichts zurückzahlen und verweist darauf, dass die Pflicht zur Mitteilung erst mit Beginn des Folgevertrages erlischt und behauptet, dass davor MEIN Name drangestanden hätte, was NICHT stimmt. An der Klingel stand die ganze Zeit der Name meines Vormieters und der Briefkasten war zugeklebt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Mietvertrag des neuen Mieters wirklich erst am Monatsersten des dritten Monats begonnen hat. Die zeitigere Nutzung wird nur mündlich vereinbart sein, so wie mir auch angeboten wurde, die Wohnung bereits eher zu nutzen (Allerdings wurde sie vor meinem Mietbeginn saniert und es wurde in der Zeit keine Miete von jemandem dafür gezahlt). Somit hat der neue Mieter die Wohnung auf meine Kosten genutzt. Und das gefällt mir nicht, da es nicht abgesprochen war.

Meine Frage: Habe ich ein Recht auf Mietrückzahlung für den Zeitraum, in der ich noch Miete gezahlt habe, die Wohnung aber bereits anderweitig genutzt wurde?

Ich könnte z.B. die Miet-Lastschrift des 2. Monats zurückbuchen und überweise nur einen Teilbetrag für den 2. Monat. Da ist die Frage, wie rechtssicher das ist … Es geht um einen Betrag, der zwischen 210 und 315 Euro liegt, je nachdem welchen Tag man als Beginn der Neunutzung annimmt.

 
51 Antworten:

Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von leaelk am 14.08.2018, 20:12 Uhr

Hallo,
ich denke, dass Du da keine Chance haben wirst und froh sein kannst, dass Du nicht alle 3 Monate zahlen musstest.
Liebe Grüße
leaelk

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von dhana am 14.08.2018, 20:14 Uhr

Hallo,

wenn du im Mieterschutzbund bist, würde ich dort um Rat fragen.

Ansonsten zählt vermutlich nur was du sicher beweisen kannst - nur Verdacht weil ein Name da steht wird nicht reichen.

Gruß Dhana

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von sianamad am 14.08.2018, 20:27 Uhr

Leider bin ich nicht im Mieterschutzbund. Ein Eintritt lohnt auch nicht, da der Jahresbeitrag knapp 100 Euro kostet und ich die Mitgliedschaft ansonsten nicht für etwas nutzen kann (wohne derzeit nicht zur Miete). und das quasi fast schon den halben strittigen Betrag ausmacht.

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Bist Du rechtsschutzversichert ?

Antwort von Ellert am 14.08.2018, 20:40 Uhr

Dann würde ich da mal versuchen
allerdings wirs Du es im Zweifel beweisen müssen dass der Vormieter es schon genutzt hat, ein Name sagt ja nichts aus

dagmar

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Re: Bist Du rechtsschutzversichert ?

Antwort von sianamad am 14.08.2018, 20:44 Uhr

Nein, habe auch keine Rechtsschutz.

Wie könnte ich denn die Nutzung beweisen?

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Re: Bist Du rechtsschutzversichert ?

Antwort von Felica am 14.08.2018, 20:47 Uhr

Nachbarn fragen. Die wissen doch sicherlich seit wann da wieder wer wohnt.
Dann hätte sich der Vermieter sogar unter Umständen strafbar gemacht wenn du es beweisen kannst. Deshalb weisen die das bestimmt auch so weit von sich weg.

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Re: Bist Du rechtsschutzversichert ?

Antwort von Felica am 14.08.2018, 20:47 Uhr

Alternativ Einwohnermeldeamt, wann hat sich da wer neues angemeldet. Muss man ja seit einigen Jahren auch Wohnungsgebunden.

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Re: Bist Du rechtsschutzversichert ?

Antwort von wolfsfrau am 14.08.2018, 20:51 Uhr

Wäre ich Mieter würde ich für jemand fremdes bestimmt nicht aussagen. Die Nachbarn wollen wahrscheinlich in Frieden da wohnen bleiben.

Freu dich, dass sie einen Nachmieter haben und du einen Monat nicht zahlen musst.

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Re: Bist Du rechtsschutzversichert ?

Antwort von sianamad am 14.08.2018, 20:56 Uhr

Das Einwohnermeldeamt wird nichts bringen. Wenn der Mietvertrag ab dem 1. läuft, kann man sich auch erst zum 1. dorthin ummelden. Man muss ja beim Einwohndermeldet eine Vermieterbescheinigung vorliegen (in der die Namen aller einziehenden/eingezogenen Personen stehen) und das Datum von Vertrag und Bescheinigung muss identisch sein.

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Re: Bist Du rechtsschutzversichert ?

Antwort von sianamad am 14.08.2018, 21:02 Uhr

Ich würde die anderen Mieter auch nicht fragen wollen, da sie mich nicht kennen.

Hat jemand eine verrückte Idee, wie man das "hintenrum" als Aussage bekommen kann?

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von pauline-maus am 14.08.2018, 21:12 Uhr

Ich glaube chancenlos...
Klar blöde Situation aber es war ein Vertrag ,denn du so untersrieben hast, das es eben diese 3 Monate Kündigungsfrist gibt.
Das du nie eingezogen bist, dafür kann ja keiner was.
Natürlich kann es mittel und Wege geben, das Geld einzutreiben , die mir nur nicht bekannt sind aber ich würde es als gegeben nehmen und abhaken.
Hast du die Kaution denn zurück ??

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von pauline-maus am 14.08.2018, 21:13 Uhr

Ich finde es eher ein auf dich Zukommen, das du die letzte Miete erlassen bekommst

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von sianamad am 14.08.2018, 21:19 Uhr

Es gibt keine Kaution zurück. Da es eine Wohnungsgenossenschaft ist, zahlt man Genossenschaftsanteile, um Mitglied zu werden. Diese Mitgliedschaft habe ich ebenfalls gekündigt und erhalte ca. im Juni 2019 meine eingezahlten Anteile (465 Euro) zurück. Zum Glück hatte ich nocht nicht die kompletten Anteile (über 2.000 Euro) gezahlt ...

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Schon mal danke für Eure Antworten

Antwort von sianamad am 14.08.2018, 21:22 Uhr

Klar, bin ich froh, dass ich nur für 2 statt 3 Monate Miete zahlen musste. Die Wohnungsgenossenschaft hätte mich auch "ärgern" können und die Wohnung erst ab Monat 4 vermieten können.

Nichts desto trotz ärgert mich der Sachverhalt und ich möchte - sofern es sich kostenmäßig im Rahmen hält - nichts unversucht lassen, die Miete für den 2. Monat anteilig zurück zu bekommen.

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Re: wenn man so googelt hättest du den Nachmieter suchen müssen

Antwort von Soie am 14.08.2018, 21:42 Uhr

https://ratgeber.immowelt.de/a/nachmieter-suchen-schneller-raus-aus-dem-mietvertrag.html

Du hast eine Vertrag geschlossen den du nicht eingehalten hast. Der Vermieter hat einen Nachmieter gefunden. Ich würde zahlen und froh sein eine Monatsmiete zu sparen oder willst du im Klageverfahren vielleicht noch Maklerkosten für die Nachmietersuche in Rechnung gestellt bekommen?

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Re: wenn man so googelt hättest du den Nachmieter suchen müssen

Antwort von Soie am 14.08.2018, 21:42 Uhr

https://ratgeber.immowelt.de/a/nachmieter-suchen-schneller-raus-aus-dem-mietvertrag.html

Du hast eine Vertrag geschlossen den du nicht eingehalten hast. Der Vermieter hat einen Nachmieter gefunden. Ich würde zahlen und froh sein eine Monatsmiete zu sparen oder willst du im Klageverfahren vielleicht noch Maklerkosten für die Nachmietersuche in Rechnung gestellt bekommen?

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Re: Schon mal danke für Eure Antworten

Antwort von pauline-maus am 14.08.2018, 21:44 Uhr

Versuchen kannst du alles und vielleicht hast du ja Glück, wenn du an einen verständnisvollen !Mitarbeiter geraetst.
Wäre ich dieser, ich wäre kulant;)

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Re: wenn man so googelt hättest du den Nachmieter suchen müssen

Antwort von sianamad am 14.08.2018, 22:14 Uhr

Welchen Vertrag habe ich denn nicht eingehalten?
Ich habe den geschlossenen Mietvertrag mit der ordentlichen Frist von 3 Monaten gekündigt. So wie ich den auch gekündigt hätte, wenn ich da 2, 5 oder 8 Jahre gewohnt hätte.

Schon da wurde mir in Aussicht stellen, dass ich nicht für die gesamte Kündigungsfrist Miete zahlen muss, SOFERN eher ein Nachmieter gefunden wird.

Von einem Makler war nie die Rede. Die Wohnungsgenossenschaft nutzt auch keinen externen Markler, sondern die angestellten Mitarbeiter vermarkten die Wohnungen selbst auf den üblichen verdächtigen Seiten im Netz. Habe da auch die Anzeige von "meiner" Wohnung gesehen.

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Re: wenn man so googelt hättest du den Nachmieter suchen müssen

Antwort von Soie am 14.08.2018, 22:41 Uhr

Man ist dir doch entgegengekommen statt 3 nur Monatsmieten zu bezahlen obwohl nicht du sondern die Wohnungsgenossenschaft den Nachmieter gefunden hat. Wenn du meinst das du ab Nachmieterfindung nichts mehr mehr zahlen musst wende dich doch an einen Anwalt sofern in deinem Vertrag dazu nichts geregelt ist.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Silvia3 am 14.08.2018, 22:49 Uhr

Wegen 300€ würde ich keinen Aufstand machen. Die Beweislage ist schwach und das Kostenrisiko ist hoch.

Es kann auch sein, dass der Nachmieter seinen Namen schon vorzeitig angebracht hat, weil er sich mit einem Handwerker in der Wohnung treffen wollte, weil er sich schon vorab Post dahinschicken lassen wollte, weil er sich einfach über die neue Wohnung freute usw. Sei froh, dass du nicht drei Monate zahlen musstest, das ist relativ kulant von der Wohnungsbaugesellschaft.

Silvia

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von memory am 14.08.2018, 22:57 Uhr

Da ein neues Klingelschild auch mal so gar nix beweist , ob die Wohnung in dem Sinne bewohnt war ( wir hatten in unserer letzten Whg. auch die Mögl. schon 2 Wo. eher reinzukönnen, um Schränke etc. aufzubauen)würde ich meine Energie weiß Gott für andere Dinge aufsparen. Das lohnt sich absolut nicht , da der Streitwert ja nun wirklich pillepalle in den Augen jedes Anwalts ist und nur um im Recht zu sein.... , mir wäre das zu doof. Immerhin wolltest du die Whg. nicht und kannst eigentlich dankbar sein , dass die für den 3. Monat einen Mieter gefunden haben. Dem sind sie halt entgegen gekommen , dass er paar Tage eher rein konnte...dafür hast Du einen Monat gespart. Vielleicht hätte er die Whg. sonst nicht genommen und du hättest den letzten Monat auch noch zahlen müssen.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Jeckyll am 15.08.2018, 0:57 Uhr

Aus eigener Erfahrung weiß ich dass du da "einfach so" nichts machen kannst. Du könntest klagen, aber ohne Rechtsschutzversicherung würde ich es wegen 200 Euro nicht riskieren.

Bei uns hatte der Vermieter die Wohnung auch schon vor offiziellen Mietbeginn freigegeben und die neuen Mieter vorzeitig einziehen lassen. Das hat mich maßlos geärgert aber weil "vor Gericht und auf hoher See sind alle Seelen in Gottes Hand" man nie weiß wie ein Rechtsstreit ausgeht haben wir (bis auf bitterböse Anrufe beim Vermieter, der sich natürlich im Recht sah) nichts weiter unternommen.

Jeckyll

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Felica am 15.08.2018, 8:25 Uhr

Unerheblich. Weder Vermieter noch Nachmieter hätten vor Ablauf des Mietverhätnisses in die Wohnung gedurft. Durch die Zahlung der Miete für den Monat hatte sie die volle Nutzungsgewalt. Der Vermieter hätte noch gedurft wegen Besichtigungen, aber auch nur dann wenn er das OK hat. Der Nachmieter hat aber gar nichts drin zu suchen und von ihm beauftragte Handwerker erst recht nichts.

Frage ich nur ob sich das ganze lohnt. Weil eben kaum beweisbar und wegen geringem Wert und Erfolgsaussichten.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Julia+Christopher am 15.08.2018, 8:29 Uhr

Du hast sicherlich recht, dass da nicht korrekt ist.

ABER du misst auch zweierlei Mass. Als dein Mietvertrag anfing, hat man dir auch angeboten früher in die Wohnung zu können. Das ist also OK. Nun bei dem Nachmieter ist das nicht OK? Dir entsteht kein echter finanzieller oder anderweitiger Schaden. Also würde ICH an deiner Stelle großzügig sein und mich freuen, dass ein Nachmieter gefunden wurde und ich eine Miete gespart.

Ich finde das Leben ist auch immer ein Geben und Nehmen (und für mich auch in dieser Reihenfolge).

LG

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von golfer am 15.08.2018, 9:02 Uhr

wegen so lächerlichen Beträgen denkt man echt nicht nach....genau solche Fälle blockierne unsere Anwälte Gerichte etc...eine Stunde Rechtsnwalt kosten diesen BEtrag.....ich kann es echt nicht glauben welche Energien in so einen Qutsch gelenkt werden.....der allgemeinheit entehen dann echt Kosten...die Zeit und Eergie fehlt an wichtigen stellen

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Felica am 15.08.2018, 9:54 Uhr

Sie schreibt aber oben wie sie die Wohnung gemietet hat, wurde diese renoviert. Also unwahrscheinlich das es da einen Vormieter gab der da noch Miete gezahlt hat.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Julia+Christopher am 15.08.2018, 10:08 Uhr

Trotzdem hätte sie auch früher rein gekommt ohne Miete zu zahlen. Ob es da jetzt einen Vormieter gab oder nicht.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Felica am 15.08.2018, 10:25 Uhr

Der Unterschied ist, mit Zustimmung der Person der die Zeche zahlt, geht das immer. bei ihr hatte sie die Zustimmung des Besitzers. Sie hat ihre aber nicht dem neuen Mieter gegeben.

Wir haben und durften das auch schon in der Vergangenheit. Dann hat man aber eben teilweise die Miete übernommen. Außer es gab eben keinen Vormieter und der Hausbesitzer selbst hat sein OK gegeben.

Faktisch ist es so, sie wäre im recht - wenn sie es beweisen könnte. Sie könnte sogar strafrechtliche Konsequenzen ziehen. Ob man es macht mangels Beweise und entsprechender geringer Erfolgsaussicht ist eine andere Sache.

http://www.urteile-mietrecht.net/Auszug.html

Nach dem Auszug ist es sogar fraglich ob sie überhaupt hätte für die 2 Monate Miete zahlen müssen da sie nie einen Schlüssel hatte, die Wohnung also nicht nutzen konnte selbst wenn sie gewollt hätte.

Hier in dem Thread stellt sich nicht die frage was ist rechtlich, was würde man selbst machen oder irgendwelche moralische Aspekte, sondern alleine, hat man Bock sich das anzutun, lohnt es den Ärger für einen Selbst. Rechtlich ist die Sache recht klar. Und die ist auf der Seite der TE.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von shinead am 15.08.2018, 10:38 Uhr

200/300 Euro sind für viele Menschen kein lächerlicher Betrag. Sollte man vielleicht anerkennen. Aber die Sache mit der Überheblichkeit hatten wir ja erst letztens, gelle?

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von pauline-maus am 15.08.2018, 11:29 Uhr

falsch...ist etwas nicht rechtens und was eigentlich mir gehört ,nimmt sich ein anderer, würde ich der sache auch im wert von 50,00 nachgehen.
es geht um die sachlage , nicht um die summe

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Mehtab am 15.08.2018, 12:42 Uhr

Erstens kann sie nicht beweisen, dass der Nachmieter die Wohnung vor dem dritten Monat tatsächlich bezogen hat, und den Schlüssel hatte sie nicht, weil sie ihn selbst nicht wollte. Ein Namensschild am Briefkasten beweist nicht, dass der Nachmieter schon eingezogen ist. Mit so etwas kann sie keinen Blumentopf gewinnen.

Sie hat sich eine Monatsmiete gespart. Da würde ich mich freuen und nicht wegen einer Vermutung so ein Fass aufmachen. Wenn die Genossenschaft nicht kulant gewesen wäre, dann hätte sie drei Monate zahlen müssen. Die frühere Vermietung war ein Entgegenkommen der Wohnungsgenossenschaft.

Ist das Glas jetzt halb voll oder halb leer?

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Ellert am 15.08.2018, 15:43 Uhr

Frage ist nur da sie weder Miet- noch rechtsschutz hat
lohnt der Anwalt im Verhältnis zur Chane des gewinns ? Am Ende zahlt sie und bekommt nichts raus...
Klar könnte sie Nachbarn fragen ob da einer drinw ar oder den Mieter selbst, aber geben die vor Gericht dann auch zu dass es so war ?
Die Genossenschaft hat ANwälte und gibt sicher nicht ohne Urteil nach

dagmar

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Felica am 15.08.2018, 16:06 Uhr

Schreibe ich doch, sie muss wissen ob sie deshalb was unternimmt. Faktisch ist es aber so das wenn der Vermieter vorher einen Mieter rein gelassen hat, er sich strafbar gemacht hat und damit die Miete ab dem Moment hinfällig war. Er hätte ihr OK holen müssen. Einfach zu sagen, och sie wohnt da ja eh nicht, soll der neue mal machen, geht eben nicht. Auch wenn einige hier meinen wäre halb so schlimm.

Ich fand es damals weniger lustig wie die Nachmieter plötzlich in unserer Bude standen um ihre Sachen aufzustellen. Da hatte der Vermieter auch gesagt, die wohnen schon in der neuen, macht ihr mal. Wir hatte da aber teils noch Sachen stehen.

Wären wir richtig fies gewesen hätten wir auch lügen können und behaupten können es wären Dinge abhanden gekommen. War es teils auch, aber nur Müll. Deshalb haben wir da nichts gegen unternommen. Der Anwalt hatte uns aber geraten Anzeige wiegen Diebstahl/Unterschlagung und Hausfriedensbruch zu stellen. Auch das haben wir sein lassen. Wir waren nur noch froh da weg zu sein, denn die Mutter des Vermieters meinte des öfteren bei uns in der Wohnung einfach mal so stehen zu müssen. Deshalb weiß ich auch so genau das weder Vermieter noch neuer Mieter da ohne Zustimmung des Nochmieters in die Wohnung dürfen. Auch nicht weil da der neue meint schon Handwerker oder ähnliches rein lassen zu müssen. Das darf er ab dem Moment, rechtlich gesehen, in dem er offiziell als neuer Mieter gilt und entsprechend Miete zahlt.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Felica am 15.08.2018, 16:08 Uhr

Das ist es eben. Hätte die TE eine Rechtschutzversicherung oder wäre im Mieterbund, würde ich auch raten, geh der Sache nach. Erst recht mit Beweisen. Aber so, keine Beweise, sie muss mindestens erst einmal alle kosten tragen und bleibt evtl auch drauf hängen, muss sie es wissen ob sie es sich antun will. Unsereins kann ich nur die rechtliche Lage sagen, alles andere muss sie wissen.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von sianamad am 15.08.2018, 17:39 Uhr

Die Namensschilder hat mit Sicherheit nicht der Mieter erstellt. Sie sind vom Design identisch mit den anderen Namensschildern. Die muss die Wohnungsgenossenschaft angebracht haben.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von sianamad am 15.08.2018, 17:40 Uhr

Da für mich 315 Euro nicht pillepalle sind, erkundige ich mich, welche Möglichkeiten ich habe.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von sianamad am 15.08.2018, 17:51 Uhr

Ich will nicht klagen, maximal eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen, FALLS nötig.
Das habe ich vor vielen Jahren schonmal bei einer Mietsache gemacht. Ich habe den Sachverhalt geschildert, gesagt, was ich bisher gemacht habe und der Anwalt hat dazu noch Tipps und Formulierungsvorschläge gegeben und gesagt, was man nicht machen darf. Hat damals zum Erfolg geführt und lediglich 35,70 Euro gekostet.

Da man vieles ergooglen kann und Briefe formulieren meine Spezialität ist, habe ich durch Hartnäckigkeit schon in vielen Sachen Erfolge erzielt.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Mehtab am 15.08.2018, 18:00 Uhr

Natürlich dürfen die Nachmieter nicht rein, solange der Vertrag der Vormieterin noch läuft und sie Miete bezahlt. Ihr habt die Nachmieter ja tatsächlich in eurer Wohnung angetroffen, aber das ist hier ja nicht der Fall. Einen Zettel kann jeder an den Briefkasten kleben. Das beweist rein gar nichts. Alles andere sind Mutmaßungen, nichts Genaues weiß man nicht. So ist die Sachlage.

Ich habe bei meinem letzten Umzug auch keine Miete mehr bezahlt, nachdem die Nachmieter die Schlüssel erhalten hatten, aber dafür hatte ich ein offizielles Wohnungsübergabeprotokoll der Hausverwaltung. Die meinten auch, die Nachmieter könnten in der Wohnung wohnen und ich müsste Miete und Nebenkosten bezahlen. Dem war nicht so, aber das war eine ganz andere Sachlage als hier, wo die Vormieterin Mutmaßungen anstellt, die sie überhaupt nicht nachweisen kann.

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Klingel doch und frag

Antwort von heike77 am 15.08.2018, 18:04 Uhr

deinen Nachmieter, erkläre ihm alles und dann weißt du mehr.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von sianamad am 15.08.2018, 18:16 Uhr

Ich schreibe nirgends etwas von Anwalt oder Gericht. Die Kosten sollen so gering wie möglich gehalten werden.

Und 315 Euro sind für mich viel Geld. Vielleicht möchtest Du mir den Betrag ja überweisen?

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Felica am 15.08.2018, 18:27 Uhr

Schrieb ich ja, schwere Beweislage. Mir ging es eher un die Aussage mancher anderer hier sie solle doch dankbar sein nicht auch noch die dritte Miete zahlen zu müssen und sich nicht so anstellen, sie hätte ja auch früher rein gedurft da solle man doch mal ein Auge zudrücken. das was hier als nettes entgegen kommen von der Hausverwaltung gedeutet ist ist schlicht und einfach Recht. Der Neue durfte früher rein, also spätestens im dritten Monat, also haben die gar nicht freundlich auf was verzichtet sondern sie mussten es.

Wäre lustig was passiert wenn die Nebenkostenabrechnung für die TE kommt. spätestens daran kann man erkennen ob da wer wirklich schon vorher drin war. Sie dürfte ja für Gas, Wasser und Strom keine Kosten haben. Das was minimal angefallen sein könnte wegen Grundversorgung technischer Geräte dürfte überschaubar sein.

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Dream2014 am 15.08.2018, 20:38 Uhr

Wenn das viel Geld ist wieso mietet man dann so unüberlegt eine Wohnung die man gar nicht bezieht?

Man hätte sich den Schlüssel doch geben lassen können und die Wohnung beziehen können für die drei Monate. Dann hätte man aber auch noch drei Monate bezahlen müssen.
Ich wäre heilfroh gewesen das die Wohnungsgesellschaft einen neuen Mieter gefunden hat und daher nur 2 Monate Miete zahlen musste.

Das man dann bei der Wohnung noch hinterherschnüffelt um das Klingelschild zu prüfen ist jawohl echt ein Witz.
Wenn man das Geld wieder haben möchte dann geh zum Anwalt den man auch bezahlen muss - der wird sich freuen. Und dann entscheidet zu Not der Richter und ich hoffe für den Vermieter - alles andere fände ich lächerlich.

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das ist ohne Frage viel Geld

Antwort von Ellert am 15.08.2018, 21:05 Uhr

Aber ich bi mir 100% sicher dass die Genossenschaft ds nicht freiwillig zurückzahlt
egal wie gt und fundiert Du das begründest - die werden Dir nett absagen und dann kannst Du nur mit Anwalt und Klage kommen

dagmar

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von pauline-maus am 15.08.2018, 21:16 Uhr

Das ist klar der nutzen muss mit dem Einsatz passen.mir gefiel nur nicht, so über Geldsumme u reden, welche für andere Menschen überlebenden in jedem Monat bedeutet...da gibt es mehr als wir uns vorstellen können

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von sianamad am 15.08.2018, 22:11 Uhr

Die Anmietung erfolgte nicht unüberlegt und der Grund des Nichteinzugs spielt bei meiner Frage keine Rolle. Deswegen werde ich ihn hier auch nicht kund tun.

Und erzähle mir bitte nicht, dass Du für lediglich 3 Monate (!) mit Sack und Pack in eine Wohnung gezogen wärst ...

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Re: das ist ohne Frage viel Geld

Antwort von sianamad am 15.08.2018, 22:14 Uhr

Ich habe noch den "Joker" der Lastschriftrückgabe und würde dann nur den anteiligen Betrag für den 2. Monat überweisen.

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Stopp

Antwort von golfer am 15.08.2018, 22:57 Uhr

wer eine Wohnung anmietet ....und dann nicht einzieht ....kann nicht das >Leben von 200 Euro abhängen....

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hm, wenn Du Dir 100% sicher bist ggf ja

Antwort von Ellert am 16.08.2018, 6:25 Uhr

aber ich weiss auch nicht ob die Mieterin das zugibt unter der Angst ggf früher Miete zahlen zu müssen.
Nutzen durfte sie sie sicher nicht wenn Du Miete zahlst
evtl war es ein Fahler den Schlüssel nicht zu holen...

dagmar

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Re: Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Antwort von Mehtab am 16.08.2018, 10:44 Uhr

Nein, niemand wäre wohl für drei Monate in die Wohnung gezogen, aber, wenn die Genossenschaft dir nicht entgegengekommen wäre, dann hättest du drei Monate zahlen müssen. Nun sind sie dir schon entgegengekommen, und du hast dir über dreihundert Euro gespart und nun tust du wegen ein paar Euros rum. So wie ich es verstehe, geht es ja gar nicht um eine ganze Monatsmiete, und du weißt ja auch gar nicht, ob die Nachmieter überhaupt wirklich früher eingezogen sind.

Dir ist schon klar, dass du alle Kosten, die du durch eine unberechtigte Rückgabe der Lastschrift verursachst, zu tragen hast. Irgendwie kann ich dich nicht verstehen, dass du bei dieser Sach- und Rechtslage so rumzickst. Du hast den Fehler gemacht und die Wohnung angemietet. Sonst wärst du gar nicht in so eine Situation gekommen. Reflektiere das doch bitte einmal. Die Genossenschaft hatte auch Umstände, die Wohnung nach zwei Monaten schon wieder vermieten zu müssen, was sie dir aber nicht in Rechnung stellen kann.

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Re: Stopp

Antwort von shinead am 16.08.2018, 10:47 Uhr

Trotzdem sind 200/300 Euro vielleicht für die TE viel Geld.

Eine Bekannte hat auch schon mal eine Wohnung angemietet und ist dann nicht eingezogen.
In ihrem Fall hat sie die Trennung von ihrem Mann zu diesem Zeitpunkt doch nicht durchgezogen. Sie hat die Miete von ihrem Ersparten gezahlt. Hätte aber bestimmt gerne den ein oder anderern Hunderter gespart. Gefallen hat ihr das nicht. Ging aber in dem Moment wohl nicht anders

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Re: Stopp

Antwort von Sternspinne am 16.08.2018, 20:31 Uhr

Vielleicht musste sie ja lange ins Krankenhaus?

Wer sagt, dass sie die Wohnung zusätzlich angemietet hat?

Das geht dich einfach nichts an, wie sie schon schrieb.

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