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Geschrieben von Jeckyll am 15.08.2018, 0:57 Uhr

Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Aus eigener Erfahrung weiß ich dass du da "einfach so" nichts machen kannst. Du könntest klagen, aber ohne Rechtsschutzversicherung würde ich es wegen 200 Euro nicht riskieren.

Bei uns hatte der Vermieter die Wohnung auch schon vor offiziellen Mietbeginn freigegeben und die neuen Mieter vorzeitig einziehen lassen. Das hat mich maßlos geärgert aber weil "vor Gericht und auf hoher See sind alle Seelen in Gottes Hand" man nie weiß wie ein Rechtsstreit ausgeht haben wir (bis auf bitterböse Anrufe beim Vermieter, der sich natürlich im Recht sah) nichts weiter unternommen.

Jeckyll

 
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