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Geschrieben von sianamad am 15.08.2018, 17:51 Uhr

Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Ich will nicht klagen, maximal eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen, FALLS nötig.
Das habe ich vor vielen Jahren schonmal bei einer Mietsache gemacht. Ich habe den Sachverhalt geschildert, gesagt, was ich bisher gemacht habe und der Anwalt hat dazu noch Tipps und Formulierungsvorschläge gegeben und gesagt, was man nicht machen darf. Hat damals zum Erfolg geführt und lediglich 35,70 Euro gekostet.

Da man vieles ergooglen kann und Briefe formulieren meine Spezialität ist, habe ich durch Hartnäckigkeit schon in vielen Sachen Erfolge erzielt.

 
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