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Geschrieben von sianamad am 14.08.2018, 20:56 Uhr

Bist Du rechtsschutzversichert ?

Das Einwohnermeldeamt wird nichts bringen. Wenn der Mietvertrag ab dem 1. läuft, kann man sich auch erst zum 1. dorthin ummelden. Man muss ja beim Einwohndermeldet eine Vermieterbescheinigung vorliegen (in der die Namen aller einziehenden/eingezogenen Personen stehen) und das Datum von Vertrag und Bescheinigung muss identisch sein.

 
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