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Geschrieben von Mehtab am 15.08.2018, 12:42 Uhr

Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Erstens kann sie nicht beweisen, dass der Nachmieter die Wohnung vor dem dritten Monat tatsächlich bezogen hat, und den Schlüssel hatte sie nicht, weil sie ihn selbst nicht wollte. Ein Namensschild am Briefkasten beweist nicht, dass der Nachmieter schon eingezogen ist. Mit so etwas kann sie keinen Blumentopf gewinnen.

Sie hat sich eine Monatsmiete gespart. Da würde ich mich freuen und nicht wegen einer Vermutung so ein Fass aufmachen. Wenn die Genossenschaft nicht kulant gewesen wäre, dann hätte sie drei Monate zahlen müssen. Die frühere Vermietung war ein Entgegenkommen der Wohnungsgenossenschaft.

Ist das Glas jetzt halb voll oder halb leer?

 
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