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Geschrieben von Mehtab am 16.08.2018, 10:44 Uhr

Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Nein, niemand wäre wohl für drei Monate in die Wohnung gezogen, aber, wenn die Genossenschaft dir nicht entgegengekommen wäre, dann hättest du drei Monate zahlen müssen. Nun sind sie dir schon entgegengekommen, und du hast dir über dreihundert Euro gespart und nun tust du wegen ein paar Euros rum. So wie ich es verstehe, geht es ja gar nicht um eine ganze Monatsmiete, und du weißt ja auch gar nicht, ob die Nachmieter überhaupt wirklich früher eingezogen sind.

Dir ist schon klar, dass du alle Kosten, die du durch eine unberechtigte Rückgabe der Lastschrift verursachst, zu tragen hast. Irgendwie kann ich dich nicht verstehen, dass du bei dieser Sach- und Rechtslage so rumzickst. Du hast den Fehler gemacht und die Wohnung angemietet. Sonst wärst du gar nicht in so eine Situation gekommen. Reflektiere das doch bitte einmal. Die Genossenschaft hatte auch Umstände, die Wohnung nach zwei Monaten schon wieder vermieten zu müssen, was sie dir aber nicht in Rechnung stellen kann.

 
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