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Geschrieben von pauline-maus am 14.08.2018, 21:12 Uhr

Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Ich glaube chancenlos...
Klar blöde Situation aber es war ein Vertrag ,denn du so untersrieben hast, das es eben diese 3 Monate Kündigungsfrist gibt.
Das du nie eingezogen bist, dafür kann ja keiner was.
Natürlich kann es mittel und Wege geben, das Geld einzutreiben , die mir nur nicht bekannt sind aber ich würde es als gegeben nehmen und abhaken.
Hast du die Kaution denn zurück ??

 
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