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von dhana  am 14.08.2018, 20:14 Uhr

Angemietete Wohnung nie bezogen / Frage wg. Mietzahlung

Hallo,

wenn du im Mieterschutzbund bist, würde ich dort um Rat fragen.

Ansonsten zählt vermutlich nur was du sicher beweisen kannst - nur Verdacht weil ein Name da steht wird nicht reichen.

Gruß Dhana

 
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