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Geschrieben von Sille74 am 28.03.2020, 18:26 Uhr

non food-Läden

Na ja ... KEINE Grundlage ...

Hier (Ba-Wü) sind die Maßnahmen in einer Rechtsverordnung geregelt und diese stützt sich auf das Infektionsschutzgesetz. Keine Ahnung, ob das eine hinreichende Rechtsgrundlage ist, sprich das Infektionsschutzgesetz das hergibt, was da jetzt verordnet wurde ... wahrscheinlich gilt da dann auch wieder der berühmte Satz: "zwei Juristen, drei Meinungen", aber ich würde jetzt nicht sagen, dass jetzt völlig ohne Rechtsgrundlage gehandelt wurde ...

 
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