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Geschrieben von Mehtab am 28.03.2020, 23:57 Uhr

@Berlin

Natürlich gibt es eine Rechtsgrundlage für die Bayerische Allgemeinverfügung:

"Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) ..."

Wie kommst du denn darauf, dass es keine Grundlage gibt?

Haben nur die anderen Länder eine Rechtsgrundlage für die Ausgangsbeschränkungen oder wie stellst du dir das vor?

 
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