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Geschrieben von Mehtab am 28.03.2020, 12:28 Uhr

non food-Läden

Hallo Dagmar,

die Allgemeinverfügung in Bayern wurde vom Freistaat Bayern erlassen, und in Bayern haben die Baumärkte geschlossen. In einem anderen Bundesland kann die Allgemeinverfügung andere Bestimmungen enthalten. Lies einfach einmal eure Allgemeinverfügung durch.

In Bayern dürfen wir auch nicht zu zweit auf der Straße gehen und Sport machen, wenn wir nicht in einem Haushalt zusammenleben.

Auch die Decken im Park sind in Bayern nicht erlaubt, auch wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Als wir vor ein paar Tagen spazierengingen sahen wir viele Decken, und ich freute mich, dass sie so schon weit auseinder lagen, und der Mindestabstand eingehalten wurde. Jetzt gab die Münchner Polizei bekannt, dass die Decken verboten sind, weil die Leute nur drauflagen und keinen Sport machten.

Die Allgemeinverfügungen in den Bundesländern unterscheiden sich zum Teil etwas. Vielleicht dürfen bei euch die Baumärkte offen haben, damit die Menschen beschäftigt sind.

 
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