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Geschrieben von Silvia3 am 04.08.2014, 13:08 Uhr

Gastkind mit in den Urlaub nehmen - Kostenbeteiligung?

Ich sehe auch einen Unterschied zwischen "einladen" und "mitnehmen". In Eurer Situation habt Ihr das Gastkind eingeladen und solltet daher für alle Kosten aufkommen, egal ob Ihr drei Wochen rumreist oder drei Wochen daheim bleibt. Wobei ich bei einer so aufwändigen Art der Betreuung den Gasteltern auch im Nachhinein (falls das vorher nicht klar war) noch eine Kostenbeteiligung angeboten hätte.

Wenn wir Freunde unserer Kinder mitnehmen, dann erwarte ich - und spreche das auch aktiv an - Kostenbeteiligung. Die Eltern müssen zumindest für Mehrkosten, die durch das Kind entstehen aufkommen. D.h. wenn im Ferienhaus eh noch Platz ist und eine weitere Person nichts kostet, berechne ich auch nichts, wenn wir ein größeres Ferienhaus mieten müssen oder Extrapersonen zusätzlich berechnet werden, dann gebe ich die Kosten weiter. Für Essen würde ich eine kleine Pauschale berechnen und Essengehen und Eintritt muss das mitreisende Kind vom Taschengeld bezahlen. Das heißt natürlich nicht, dass ich jeden Euro exakt abrechne, wir geben dann auch mal Eis oder Pommes aus, aber grundsätzlich gibt es schon getrennte Kassen. Hat bisher auch immer bestens geklappt.

Silvia

 
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