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Geschrieben von wassermann63 am 05.08.2014, 12:09 Uhr

Gastkind mit in den Urlaub nehmen - Kostenbeteiligung?

Gerade bei den Amerikanern ist es gang und gäbe, dem Nicht-Amerikaner den "American way of life" näher zu bringen und zwar ehrenamtlich und freiwillig (Thema: Schuljahresaustauschprogramm und die dazugehörigen GEsetze, die schon in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts in Kraft getreten sind, um Ausländern zu ermöglichen, die USA, das Leben dort und die Menschen näher und besser kennenzulernen).

Insofern sollte es auch für uns kein Thema sein, ein derartiges Engagement - wenn man es denn schon übernimmt - ehrenamtlich und ergo kostenlos für den Beglückten durchzuziehen.

Etwas anderes wäre es, wenn man ein Gastkind als Unterhalter für das eigene Kind mit in den Urlaub nimmt. Ich denke, in einem solchen FAll würden sich die Eltern des Gastkindes freiwillig an den Kosten beteiligen.

Aber hier handelt es sich ja um eine Brieffreundin, der ihr Europa näher bringen wolltet.

Für mich vollkommen klar (und im Übrigen sehr löblich), dass das ehrenamtlich abläuft.

LG
JAcky

 
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