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Geschrieben von Leena am 01.06.2010, 19:26 Uhr

GG darf von Polizei auf keinen Fall verletzt werden- wo kämen wir da hin....

"...naja aber der täter darf es" - Nein, der Täter darf auf keine Grundrechte verletzen, deswegen wurde er ja auch wegen Mordes mit besonderer Schwere der Tat verurteilt.

"desweiteren sind die zwei suspendiert worden - und die strafe fiel leider auch nicht gering aus" - doch, die Strafe war absolut am untersten Ende dessen, was für eine solche Tat vom Gesetz vorgesehen ist, das würde ich schon als "gering" ansehen. Im übrigen wurde das Disziplinarverfahren gegen Daschner bereits im April 2005 eingestellt, ohne das Maßnahmen gegen ihn verhängt worden wären, und er übernahm die Leitung des "Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung der hessischen Polizei" und wurde wegen Erreichen der Altersgrenze 3 Jahre später ganz normal in den Ruhestand versetzt. Dass er für eine gewisse Zeit, während die Ermittlungen gegen ihn liefen, suspendiert wurde, ist doch ganz normal und in jedem solchen Verfahren usus.

 
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