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Geschrieben von deischuhzu am 01.06.2010, 21:37 Uhr

..die Rechtes eines Kindesmörders...man staune

was gibt es da zu staunen? Traurig, das der Europäische Gerichtshof mal wieder Deutschland in Sachen Menschenrechte auf die Finger klopfen musste.
Man stelle sich mal einen Unschuldigen vor, wozu jeder zählt, der noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde, der solchen Verhörmethoden ausgesetzt wird.

Andererseits merkt man wieder wie psychisch krank der Kindesmörder sein muss, sich wieder so in die Schlagzeilen zu bringen und den Eltern damit noch mehr Leid zuzufügen. Der zeigt in meinen Augen null Reue.

 
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