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Geschrieben von Reni+Lena am 01.06.2010, 20:12 Uhr

Aber genau das zeigt doch genau....

dass es nicht richtig beabsichtigt war ihn zu verurteilen. Er wurde nicht richtig suspendiert, hat nur die geringste Strafe erhalten etc.
Der Richter musste es so machen weil es eben im gesetzt steht. fragt sich, ob das gestz dann richtig ist. nur weil es mal festgelegt wurde heisst es ja nicht, dass es auch gut und durchdacht ist und alle Eintelfälle richtig beurteilt.
Wenn es wirklich ein ordentlicher verstoß gegen die Menscherechte gewesen wäre und auch als solcher bewertet worden wäre, dann hätte er fliegen müssen.Das war nur pro forma, weil es eben blablabla gestz ist.
Sehr fraglich so ein gesetz...

 
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