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Geschrieben von mma ramotswe am 01.06.2010, 15:43 Uhr

..die Rechtes eines Kindesmörders...man staune

hallo

ich bin einfach nur sprachlos - klar es geht hier um grundrechte aber dieses wesen ist nie tatsächlich gefoltert worden - wie hier eine dame oben erwähnte - desweiteren hätte es hier echt am einzelfall betrachtet ein entscheidung geben sollen und nicht das die klage noch zugelassen wird und er unnötig leute mit seinem "schmarrn" beschäftigt

mir tuen in diesem moment die eltern leid - was müssen sie fühlen ?? können sie dieses urteil nachvollziehen ?? usw. usw.

tja zumindest wurde kein Verstoß gegen das Grundrecht auf einen fairen Prozess festgestellt - denn das hätte geheißen das der prozess neu aufgerollt werden müßte

mfg

mma

zumindest wurde deutschland aufgefordert zügig ein schmerzensgeld an ihn zu zahlen



 
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