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Geschrieben von syko am 01.06.2010, 17:40 Uhr

Es gibt kein Recht auf Rache!

"nur in meinen Augen hat ein Kindermörder, -schänder oder ein Vergewaltiger oder Mörder keine großartigen Rechte mehr. "

Und genau deshalb ist es gut, dass weder du, noch ich, noch irgendein Betroffener über solche Fälle richten müssen. Es gibt, Grenzen (z.B. Folter), die der Staat nicht überschreiten darf. Glücklicherweise leben wir in einem Land, in dem auf die Einhaltung dieser Grenzen geachtet wird. Dass das in diesem speziellen Fall schwer nachvollziehbar ist, müssen wir hinnehmen: es gibt kein Recht auf Rache!
Ein Staat/eine Gesellschaft nimmt Schaden, wenn sie die o.g. Grenzen (z.B. hinsichtlich Folter oder auch nur die Androhung davon) überschreitet.
Der Beamte, der ihm Folter angedroht hat, hat das im vollen Bewusstsein der Konsequenzen getan und die Folgen auch getragen. Davor ziehe ich meinen Hut, bin mir aber auch darüber im Klaren, dass der Staat und seine als Institution so nicht handeln dürfen.

Susanne

 
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