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Geschrieben von joso1 am 01.06.2010, 18:21 Uhr

GG darf von Polizei auf keinen Fall verletzt werden- wo kämen wir da hin....

Eine Verletzung der Grundrechte- und dazu zählt Folter bzw die Androhung derselben ist indiskutabel. Und weil das so ist sind die Polizeibeamten ja auch bestraft worden ( wie auch immer fiel das Schmerzensgeld nicht unbedingt hoch aus und suspendiert ist meines Wissens auch keiner worden)
Genauso indiskutabel wie in verschärftem Maße Todesstrafe ist:
Kein Mensch und schon gar nicht wenn er es als Staatsbeamter tut darf anderer Grundrechte verletzen- egal wie gerne der Mob dies in manchen Fällen sehen würde!!!!!!!

Grenzen da wieder zu ziehen wie weit man gehen darf gibt es nicht, da irgendwann eine Grauzone erreicht ist. Wenn es keine Eindeutigen Richtlinien gibt, dann sind wir irgendwann in Guantanamo, wo Menschen auf staatsfremdem Gebiet gequält werden im "Namen des Volkes" .
joso

 
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