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Geschrieben von lotte_1753 am 01.06.2010, 19:46 Uhr

Die Menschenrechte sind unverletzlich und unveräußerlich.

Und hierfür gilt die Ewigkeitsgarantie des GG. Basta. Daran zu rütteln ist vollkommen indiskutabel. Dass der Rechtsstaat manchmal zu Lösungen kommt, die dem "gesunden Volksempfinden" widersprechen ist hinzunehmen. Und manche müssen hier ganz offensichtlich vor sich selbst geschützt werden.

Und hört auf mit was würdest Du machen wenn Dein Kind etc. Da würde mir einiges einfallen, dass wenig mit dem Grundgesetz zu tun hat. Aber ich bin nunmal nicht staatliche Gewalt. Vielleicht käme ich sogar vor Gericht wg § 35 StGB (entschuldigender Notstand) ohne oder nur mit geringer Strafe davon.

In unserem Fall wurden schon beide Augen ganz fest zugedrückt. Das Handeln des Polizisten ist rechtswidrig. Er hat aber als Behördenleiter Verantwortung übernommen und sein Handeln zur Anzeige gebracht. Ist schon mutig und wäre es mein Kind würde ich ihm um den Hals fallen. Aber als Behördenleiter ist er aber nicht mehr tragbar. Möglicherweise traktiert er beim nächsten Mal mein anderes Kind, das unschuldig in eine Sache reingeraten ist.

L.

 
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