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Geschrieben von IngeA am 02.12.2018, 8:52 Uhr

dumpfe Erinnerung

In dem Moment wo ich einen Erbschein beantrage habe ich automatisch das Erbe angenommen. Die Banken etc. sind sind nicht berechtigt einen Erbschein zu verlangen, sonst wäre es ja unmöglich den Nachlass zu prüfen. Sterbeurkunde und Familienstammbuch sind normalerweise ausreichend.

Ansonsten: Wenn ich die Erbschaft annehme und sich im Nachhinein herausstellt, dass die Informationen die ich einholen konnte nicht stimmen kann ich sowohl die Ausschlagung als auch die Annahme des Erbes anfechten. Im Zweifelsfalle von Banken, Gläubigern etc. alles schriftlich geben lassen, also auch wenn sie die Auskunft verweigern und aus welchem Grund.
Ein Anwalt kommt natürlich auch im Vorfeld meist weiter als eine Privatperson.

LG Inge

 
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