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Geschrieben von IngeA am 02.12.2018, 7:34 Uhr

dumpfe Erinnerung

Natürlich sollte man sich darüber informieren, v. a. auch wie hoch Positiva und Negativa einer Erbschaft sind. Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz kommen aber erst NACHDEM man die Erbschaft angetreten hat. Für die Erbschaft an sich gilt erst einmal immer noch: Ganz oder Gar nicht.

Natürlich kann man danach versuchen nicht ganz so tief in der Sch... zu sitzen. Nachlassverwaltung funktioniert nach deinem Link ja nur, wenn durch die Erbschaft die Gläubiger also bedient werden können. Ansonsten kommt es zur Nachlassinsolvenz. Und wenn sich da rausstellen sollte, dass im Erbe nicht genug Masse ist um die Kosten der Nachlassinsolvenz zuzulassen, gibt es keine Nachlassinsolvenz und du "darfst" Privatinsolvenz anmelden.

Jeder wie er will. Ich lasse lieber vorher prüfen anstatt nachher u. U. doof dazustehen.

LG Inge

 
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