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Geschrieben von Felica am 01.12.2018, 19:14 Uhr

Danke, sind etwas schlauer

Wenn der Vater ausschlägt, rückt das Kind nach. Außer die Geschwister oder Eltern des Vaters nehmen an. Haben wir bereits mehrmals durch. Es mussten immer alle Elternteile zusammen für die Kinder ausschlagen, selbst dann wenn noch nicht geboren. Auch dann ist das nur schwebend gültig bis das Familiengericht das bestätigt. Hier waren es teils 30 Personen und mehr die das machen mussten. Einer hat dann am Ende gesagt, er setzt einen Nachlassverwalter ein und durchläuft jetzt die Nachlassinsolvenz. Damit konnten die Teile ohne Wert behalten ohne gleich selbst Haus und Hof zu verlieren.

Ich würde sicherheitshalber mit dem Vater zusammen ausschlagen im Namen der Kinder. Kannst du direkt beim Amtsgericht machen oder beim Notar und kostet nicht viel.

 
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