Geschrieben von nicole812 am 27.11.2018, 21:52 Uhr |
AU für Nebenjob
Ich habe einen Hauptjob und einen 450.- Job.
Nun bin ich grade AU.... Die Krankmeldung möchte ich aus einem bestimmten Grund aber nur auf der 450.- Arbeit abgeben.
Muss ich den Schein dann auch an meine KK schicken oder bekommt das dann die Knappschaft?
weiss das zufällig jemand????
Re: AU für Nebenjob
Antwort von hubert am 27.11.2018, 21:59 Uhr
Ich denke ein bisschen au geht nicht. Wenn das auf der Arbeitsstelle jemand erfährt gibt es Ärger.
uns hat man früher mal erzählt
Antwort von Ellert am 27.11.2018, 22:05 Uhr
wer krankgeschrieben ist darf nicht arbeiten kommen aus versicherungsrechtlichen Gründen - ob das stimmt ?
dagmar
Re: AU für Nebenjob
Antwort von IngeA am 27.11.2018, 22:43 Uhr
Ich habe beim 450-Euro-Job die Krankmeldung nur bei dem Arbeitgeber abgegeben, nicht bei der KK. Du hast beim Minijob eh keinen Anspruch auf Krankengeld den du bei der KK gelten machen könntest.
LG Inge
Re: uns hat man früher mal erzählt
Antwort von IngeA am 27.11.2018, 22:45 Uhr
Nein, das stimmt nicht.
Und man kann z. B. mit einem verstauchten Fuß u. U. im Büro arbeiten, Zeitungen austragen wird dagegen nicht möglich sein. Also ist es auch möglich die AU nur einem Arbeitgeber vorzulegen.
Ich habe auch zeitweise in 2 Jobs gearbeitet und nicht jede Krankmeldung habe ich in beiden Arbeitsstellen eingereicht.
LG Inge
Re: uns hat man früher mal erzählt - ja aber
Antwort von nicole812 am 27.11.2018, 22:49 Uhr
es heisst ja auch h wenn man sich vor ablauf der AU wieder gesund fühlt darf man wieder gehen....
und es gibt ja z.b. auch die Möglichkeit, das man den Fuß verstaucht hat und deshalb einen Putzjob nicht machen kann, aber am PC im Büro ist das kein Hindernis....
versteht ihr wie ich meine????
hmmmmm ja, das wäre auch ne Möglichkeit die AU gar nich5 bei der KK abzugeben sondern nur bei der Arbeit
Das stimmt nicht
Antwort von kanja am 28.11.2018, 6:11 Uhr
Minijobber haben dieselben Rechte im Krankheitsfall etc. wie andere Angestellte auch.
Nachzulesen bei der Minijobzentrale.
Re: uns hat man früher mal erzählt - ja aber
Antwort von Felica am 28.11.2018, 6:39 Uhr
Geht nicht, weil AG und Arzt Meldung machen an die KK wegen AU. Auch der von dem Minijob wird sicherlich das weiterreichen.
AU muss also auch bei der KK eingereicht werden. Würde dann doch dort einfach mal anfragen wie es aussieht wenn du sie dort abgibst.
Ich sehe wenig Probleme einen Job wegen AU nich zu machen wenn entsprechende Begründung. Wir natürlich schwer das glaubhaft zu machen wenn AU wegen Grippe und du aus Angst meinst die beim Haupt-AG nicht einreichen zu müssen.
Re: AU für Nebenjob
Antwort von Felica am 28.11.2018, 6:43 Uhr
Man hat genauso Anspruch auf Lohnfortzahlung wie auf Urlaubstage usw. Das was weg fällt ist nur nach 6 Wochen das Krankengeld. Solange der AG zahlen muss, bekommt man auch sein Geld wenn man eine AU hat. Davon ab muss der AG das melden. Spätestens dann wird nachgefragt wenn sie hat ja noch einen Haupt-AG.
Re: Das stimmt nicht
Antwort von IngeA am 28.11.2018, 6:57 Uhr
Minijobber haben Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, nicht aber auf das darüber hinausgehende Krankengeld der Krankenkasse.
Über die Entgeldfortzahlung wirst du durch die Minijob-Zentrale auch ausführlich informiert, über das Krankengeld findest du da nichts. Wär ja auch noch schöner, wenn die Leute sich so einfach auch über die Nachteile der Minijobs informieren könnten.
Die Pauschalabgabe der Arbeitgeber an die Krankenkassen kommt den Versicherungsrücklagen zugute, ein Versicherungsanspruch für den Minijobber besteht dadurch aber nicht.
Wenn ich also einen Hauptjob habe und darüber Krankenversichert bin, bekomme ich bei längerer Krankheit das Krankengeld für den Hauptjob, nicht aber für den 450-Euro-Nebenjob.
LG Inge
Ich habe eine AU erst einziges Mal zur Kasse geschickt
Antwort von Tini_79 am 28.11.2018, 7:12 Uhr
Und zwar nur deshalb, weil die mich konkret danach fragten. Ansonsten gab es nie Probleme.
Normalerweise ist man doch eh in den 6 Wochen Lohnfortzahlung bei einem Standardjob- passiert da zwischen Kasse und AG überhaupt irgendwas?
Also ich würde es nicht einreichen, wenn es für dich nicht wichtig ist (bei 450 Eur Job habe ich keine Ahnung). Im Zweifel kannst du sie ja nachreichen.
Und bzgl wieder/ weiter arbeiten trotz AU- da steht ja „voraussichtlich“ drauf. Also kann normalerweise der AN entscheiden, wann er sich wieder fit fühlt. Hier gibt es trotzdem ein riesiges Theater, wenn man vor Ablauf der AU zurückgekehrt. Man wollte sogar, dass mein Arzt die AU ändert. Tja, dann bleiben die Mitarbeiter eben länger krank, so einen Affentanz tue ich mir nicht mehr an.
Re: uns hat man früher mal erzählt - ja aber
Antwort von IngeA am 28.11.2018, 7:12 Uhr
Kann sein dass das automatisch bei der KK landet, der Haupt-AG wird aber ja nicht durch die KK informiert. Warum sollte er auch, wenn die AU ihn gar nicht betrifft?
Und wie gesagt: gegenüber der KK hat man im Minijob keine Ansprüche auf Krankengeld und nur dafür muss man ja die AU bei der KK einreichen: Damit man im Zweifelsfall bei längerer Erkrankung Krankengeld beziehen kann.
Bei mir hat sich niemand beschwert, dass ich die AU nicht bei der KK eingereicht habe. Den Hauptjob konnte ich weiter machen, den Minijob nicht: also keine weiteren Konsequenzen. Andersrum, hätte ich den Minijob weitermachen können, den Hauptjob aber nicht, wäre ich schön blöd gewesen die AU nicht bei der KK einzureichen. Für den Hauptjob hätte ich ja Krankengeld bekommen.
Wie das bei kleinen Arbeitgebern ist, die am Ausgleichsmodell teilnehmen, weiß ich nicht. Für das Ausgleichsmodell ist der Träger ja die Knappschaft. Da würde ich den AG fragen.
LG Inge
Re: so, jetzt weiß ich es genau- habe telefoniert
Antwort von nicole812 am 28.11.2018, 8:15 Uhr
Erst habe ich die Minijobzentale angerufen. Die Dame dort war sehr unfreundlich und wollte partou nicht verstehen das es die Möglichkeit gibt das man seinen Minijob nicht machen kann, den Hauptjob aber schon.....
Sie hat mich dann an die KK verwiesen.
Da habe ich angerufen und eine sehr freundliche Antwort bekommen.
Selbstverständlich kann es sein das man seinen Hauptjob ausüben kann den Minijob aber nicht ( oder andersrum) .....
Wenn man ,wie in meinem Fall , den Minijob nicht machen kann , dann braucht man die AU nicht zur KK schicken sondern muss die nur beim Arbeitgeber Minijob abgeben.
An die Knappschaft muss nie eine AU gehen, da von dennen ja keine Leistungen bezahlt werden müssen ( Krankengeld)
Re: uns hat man früher mal erzählt - ja aber
Antwort von shinead am 28.11.2018, 8:29 Uhr
Der AG reicht das nur an KK weiter, wenn er am Umlageverfahren für die Lohnfortzahlung teilnimmt. Ab 30 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber die Kosten alleine übernehmen. Da muss dann auch nicht weitergereicht werden, wenn der AN nur eine Woche krank war.
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