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Geschrieben von Benedikte am 29.11.2018, 5:27 Uhr

dumpfe Erinnerung

vielleicht hatten die so ein Testament, wo der überlebende Ehepartner nur Vorerbe wird, also zunächst erbst, dann aber nach dessen ableben die Kinder der gestzlichen Erbfolge bedacht werden.

weiss nicht mehr, wie man das nennt, Berliner Testament vielleicht oder so?????

Dann wuerde nach dem Tode Deiner SiefSchwimu Dein Mann bzw der Vater des Kindes erben.

Ich meine- wie die anderen- dass vermutlich wegen negativer Erbmasse, Schulden, ausgeschlagen wurde. Meines Wissens kann man aber seine Erbschaft begrenzen auf Positiva.

Und- für die Beerdigung muessen Angehoerige auch aufkommen, die nicht erben.


Ansonsten, traurig, traurig. Ich muss jetzt nach Deinem Post wieder an meine Großeletrbn denken. Habe drei davon gekannt, die Omas sogar recht gut.

Benedikte

 
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