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Geschrieben von Felica am 02.12.2018, 11:27 Uhr

dumpfe Erinnerung

Nein, ohne Erbschein hast du keinen Zugriff auf ein Konto. Außer du hast eine Vollmacht die über den Tod hinaus geht. das was evtl so gerade eben noch geht ist das Kosten für die Beerdigung vom Konto abgehen. Google mal nach.

Solange das Habe überwiegt, kein Problem. Problematisch wird es wenn ein Schuldner das irgendwann spitz bekommt, dann kann es richtig kritisch werden nachzuweisen das man trotz nachträglicher Ausschlagung nichts vorm Erbe angenommen hat. Es kann im übrigen schon langen wenn man nur ein Teil aus dem Besitz des verstorbenen behält. Oder über dessen Habe und Gut verfügt hat. Wie will man da nachweisen das man das nicht gemacht hat?

Du kannst mir glauben. Wir haben das alles schon xmal durch. Wie gesagt, ältere Generation, hier stirbt alle paar Monate wer aus der Familie. Auch weiter entfernte da ein Familienzweig jetzt nach und nach ausstirbt. Teils weiß ich da inzwischen mehr wie der örtliche Notar den wir einmal zu Rate gezogen haben und der uns extrem teuer hätte kommen können. Der hatte nämlich vergessen das auch Kind ausschlagen muss, trotz Hinweis. Nur weil ich durch Zufall drauf gestoßen bin und beim Amtsgericht angefragt hatte, ist das rechtzeitig noch in die Wege geleitet worden. Also gehe ich seit dem direkt hier zur Rechtsberatung des Amtsgerichtes. ist deutlich hilfreicher und die weisen auch auf die Gefahren hin und wie wichtig es ist auch richtig auszuschlagen.

 
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